Roberto Blanco gewinnt Prozess gegen Münchner Star-Anwalt

Der Schlagerstar fühlte sich von seinem Ex-Anwalt schlecht vertreten und forderte Schadenersatz. Eine gütliche Einigung war gescheitert - jetzt gab es das Urteil.
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Ein bisschen Spaß muss sein – auch vor Gericht: Roberto Blanco posiert vor der Verhandlung mit Justizbeamten.
jot Ein bisschen Spaß muss sein – auch vor Gericht: Roberto Blanco posiert vor der Verhandlung mit Justizbeamten.

Der Schlagerstar fühlte sich von seinem Ex-Anwalt schlecht vertreten und forderte Schadenersatz. Eine gütliche Einigung war gescheitert – jetzt gab es das Urteil.

München - Große Freude für Roberto Blanco: Sein früherer Anwalt sowie einer von dessen Mitarbeitern müssen 139.754,18 Euro samt Zinsen an den Schlager-Star zahlen. So lautet das Urteil des Langerichts München vom Donnerstag.

Blanco war zu hohen Zahlungen an seine Ex verurteilt worden

Der Hintergrund des Rechtsstreits: In einer Art Scheidungsverfahren in der Schweiz fühlte sich Blanco von seinem Ex-Anwalt und dessen Kanzlei schlecht beraten (AZ berichtete). Der Sänger war im Juli 2010 in Abwesenheit in der Schweiz zu einer Zahlung von monatlich 12.000 Franken an seine Schweizer Ex-Frau verdonnert worden. Weil er zu dem anberaumten Termin nicht erschienen war und sich entsprechend zur Situation nicht äußerte, sah das Schweizer Gericht die Darstellung von Blancos Ex-Frau automatisch als richtig an.

Davon habe er erst später erfahren, sagte Blanco vor dem Münchner Richter. Sein Anwalt habe ihm damals zwar erklärt, dass er einen Schweizer Anwalt in der Angelegenheit beauftragen solle. Für 10.000 Euro. Denn die Deutschen hatten keine Zulassung in der Schweiz.

"Aber ich saß damals tief in der Kreide", so Blanco. Und: Sein Anwalt habe ihm nicht gesagt, dass es noch größere Probleme gebe, wenn er den Schweizer nicht beauftrage. Darüber hinaus gab es Unstimmigkeiten in Sachen Verjährung und um die Unterschiede zwischen Deutschem und Schweizer Recht.

Richter nimmt Anwälte in die Pflicht

Der Münchner Richter kam am Donnerstag zu dem Schluss, Blancos früherer Anwalt hätte den Sänger deutlicher darauf hinweisen müssen, dass er zu dem Gerichtstermin in der Schweiz erscheinen müsse – und welche Konsequenzen anderfalls folgen könnten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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