Roberto Blanco verklagt Star-Anwalt

Der Schlagerstar fühlt sich von seinem Ex-Anwalt schlecht vertreten und will Schadenersatz. Eine gütliche Einigung scheitert, der Prozess wird fortgesetzt.
John Schneider |
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Ein bisschen Spaß muss sein – auch vor Gericht: Roberto Blanco posiert vor der Verhandlung mit Justizbeamten.
jot Ein bisschen Spaß muss sein – auch vor Gericht: Roberto Blanco posiert vor der Verhandlung mit Justizbeamten.

München - Vor der Verhandlung war die Welt noch in Ordnung. Roberto Blanco hat seinen Spaß, die Justizbeamten mit denen er für die Kameras der Presse posiert, offenbar auch. Doch die gute Laune vergeht dem 79-Jährigen schnell. In der Verhandlung um seine sechsstellige Schadenersatz-Klage hagelt es juristische Fachausdrücke. Wer, wann, wen beauftragte, die Interessen Blancos im Unterhaltsstreit mit Mireille Blanco zu vertreten oder eben nicht. Das soll geklärt werden.

Alles sehr kompliziert, das findet auch der Richter. Es geht unter anderem um Verjährung und um die Unterschiede zwischen deutschem und Schweizer Recht. „Meine Frau macht das alles“, sagt Blanco. Und meint den Papierkram. Er wirkt in diesem Moment überfordert. Doch Luzandra Straßburg sitzt vor der Tür des Gerichtssaales, kann ihm nicht helfen. Sie kommt als Zeugin in Betracht.

Blanco hat keinen Spaß

Hintergrund des Rechtsstreites: Roberto Blanco fühlt sich von seinem Ex-Anwalt und dessen Kanzlei schlecht vertreten. Blanco wurde im Juli 2010 in Abwesenheit in der Schweiz zu einer Zahlung von monatlich 12 000 Franken an seine Schweizer Ex-Frau verdonnert. Davon habe er erst später erfahren. Sein Anwalt habe ihm dann zwar erklärt, dass er einen Schweizer Anwalt in der Angelegenheit beauftragen solle. Für 10 000 Euro. „Aber ich saß damals tief in der Kreide“, erklärt Blanco. Und: Sein Anwalt habe ihm nicht gesagt, dass es noch größere Probleme gebe, wenn er den Schweizer nicht beauftrage.

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Wann er gemerkt habe, dass etwas schief läuft? „Als ich plötzlich den Brief mit den Geldforderungen erhielt. Ich sollte die hohen Gerichtskosten zahlen und den Unterhalt.“ Pleite sei er aber nie gewesen, sagt Blanco, er habe nie einen Offenbarungseid leisten müssen.

In den Vergleichsverhandlungen stand zuletzt noch Blancos Forderung von 100 000 Euro im Raum. Doch die Gegenseite, sprich die Berufshaftpflicht der verklagten Anwälte, macht da nicht mit. Eine gütliche Einigung scheint daher derzeit nicht möglich.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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