Risiko "unvertretbar groß": Landgericht untersagt Frischzellentherapie
München - Das Landgericht München I hat einem Unternehmen die Herstellung und Anwendung so genannter tierischer Frischzellen für eine sogenannte "Frischzellentherapie" verboten. In seinem Urteil am Freitag untersagte das Gericht auch die Werbung für solche Maßnahmen.
Das Unternehmen hatte die Zelltherapie nach Gerichtsangaben beispielsweise zur Linderung von Altersbeschwerden und Stress sowie zur Behandlung von Schlafstörungen, Allergien oder sogar Diabetes angepriesen.
Landgericht stuft Produkt als "bedenkliches Arzneimittel" ein
Die zuständige Handelskammer des Gerichtes stufte aufgrund mehrerer gutachterlicher Stellungnahmen das Produkt aber als bedenkliches Artzney ein. Die Frischzellen hätten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eine schädliche Wirkung, die über ein vertretbares Maß hinausgingen, entschied das Landgericht.
Frischzellentherapie: Risiko ist "unvertretbar groß"
Bei der Therapie mit tierischen Zellen besteht nach Ansicht des Gerichts das Risiko, Infektionserreger zu übertragen oder Allergien auszulösen. Außerdem sei die Wirksamkeit nicht wissenschaftlich erwiesen.
Das Risiko, dass es bei solchen Reaktionen zu möglicherweise irreversiblen Schäden bei Patienten komme, sei "unvertretbar groß im Hinblick auf den wissenschaftlich nicht belegten Nutzen der Anwendung", teilte das Gericht mit - zumal es auch zugelassene und gut verträgliche Therapiealternativen gebe. Das Urteil des Landgerichts München I ist noch nicht rechtskräftig.