Richter müssen über Anspruch auf Kitaplätze entscheiden

Heute wird's ernst: Das Verwaltungsgericht entscheidet inwieweit Eltern das Recht auf Kostenerstattung haben, wenn ihr Kleinkind nicht in einer kommunalen Kita unterkommt.
dpa |
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Heute wird's ernst: Das Verwaltunsgsgericht entscheidet inwieweit Eltern das Recht auf Kostenerstattung haben, wenn ihr Kleinkind nicht in einer kommunalen Kita unterkommt.

München - Das Verwaltungsgericht München verhandelt heute über Klagen auf Kita-Plätze in München. Seit 1. August haben Kleinkinder ab einem Jahr gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Kläger sind drei Alleinerziehende und ein Elternpaar, die bei der Suche nach einem Kita-Platz leer ausgegangen sind. Es geht um die Frage, ob die Stadt für die Mehrkosten der Betreuung in einer privaten Einrichtung aufkommen muss.

Lesen Sie hier: Kaum Klagen wegen angeblich fehlender Kitaplätze

Etwa jedes vierte Kleinkind in Bayern wird in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut. Bei den Zwei- bis Dreijährigen sind es sogar knapp die Hälfte. Am Stichtag 1. März waren gut 79 000 bayerische Mädchen und Jungen unter drei Jahren in einer Kindertagesbetreuung. Das entspricht einem Anteil von 24,8 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden erklärt. In Bayern stieg die Betreuungsquote seit dem Vorjahr um 1,8 Prozentpunkte – und damit etwas stärker als im Bundesdurchschnitt (1,7). Bundesweit wird fast jedes dritte Kind unter drei Jahren in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige gilt seit August.

 

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