Kaum Klagen wegen angeblich fehlender Kita-Plätze
Nürnberg/München – Wegen angeblich fehlender Kinderkrippenplätze haben in München die ersten Eltern Klage eingereicht. Derzeit lägen der Stadt sechs Klagen vor, teilte eine Stadtsprecherin am Freitag auf Anfrage mit. Allerdings sei die Stadt zuversichtlich, auch in diesen Fällen noch eine Lösung zu finden, sagte die Sprecherin. „Wir gehen davon aus, dass auch diese Kinder versorgt werden.“
In Nürnberg zeichnet sich dagegen bisher noch kein juristischer Streit in der Kinderkrippenfrage ab, berichtete das Jugendamt. „Derzeit haben einige Krippen sogar noch freie Plätze“, sagte der stellvertretende Jugendamtsleiter, Georg Reif, auf dpa-Anfrage. „Ob am Ende alle Wünsche erfüllt werden können, muss sich zeigen“, sagte er. Einen endgültigen Überblick werde die Stadt erst Ende September haben.
Seit dem 1. August 2013 haben auch die Eltern von Kindern zwischen dem vollendeten ersten und dem dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kita oder bei einer Tagesmutter.
Der Bayerische Städtetag hat bislang ebenfalls noch keine Hinweise auf eine Klagewelle. Das liege aber möglicherweise daran, dass viele Krippen und Kindertagesstätten wegen Ferien geschlossen sind und Eltern noch im Urlaub seien, sagte Städtetags-Sprecher Achim Sing. „Wenn es überhaupt zu Klagen kommt, verschiebt sich das in Bayern wahrscheinlich in den Herbst.“
Bundesweit gibt es nach Schätzung des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, „nicht mehr als 50 Klagen“. Die von vielen befürchtete Klagewelle sei ausgeblieben, sagte er der „Bild“-Zeitung (Freitag).
Unterdessen wurde bekannt, dass in Bayern bisher knapp 5000 Anträge für die Erlangung des umstrittenen Betreungsgeldes eingereicht wurden. Zuständig für das Betreuungsgeld ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), eine nachgeordnete Behörde des bayerischen Sozialministeriums. Die Sprecherin des ZBFS rechnet damit, dass mit dem Schulanfang mehr Anträge eingehen werden. Einen Anspruch auf den Zuschuss haben alle Eltern, die für ihre seit 1. August 2012 geborenen Kinder keinen Kita-Platz und keine staatlich geförderte Tagesmutter in Anspruch nehmen.
Pro Kind beträgt das Betreuungsgeld zunächst 100 Euro monatlich, ab 1. August 2014 150 Euro. Die SPD will das Betreuungsgeld, das von der CSU durchgesetzt worden war, im Fall eines rot-grünen Wahlsiegs bei der Bundestagswahl wieder abschaffen.