Rheumakranke darf nicht Beamtin werden: Sie klagt
München Fachlich gibt es keine Bedenken, ihre Noten waren für den Job gut genug. Die Münchner Grundschullehrerin Beate F. (31, Name geändert) hatte ihre Referendarzeit gerade erfolgreich absolviert und freute sich auf die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe. Doch dann der Schock: Das Gesundheitsamt erklärte, dass sie gesundheitlich nicht als Beamtin geeignet sei.
Bei Beate F. war im Jahre 2009 rheumatoide Arthritis diagnostiziert worden. Die chronische Erkrankung ist die häufigste entzündliche Erkrankung der Gelenke. „Der Krankheitsbeginn ist oft schleichend, kann aber auch plötzlich eintreten, mit Schmerzen in den kleinen Finger- oder Zehengelenken“, heißt es bei Wikipedia.
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Dass sie mit dieser Krankheit 40 Dienstjahre mit der vom Gesetzgeber geforderten „hohen Wahrscheinlichkeit“ schaffen könnte, wollte ihr der Amtsarzt nicht bestätigen. Beate F. bekam den negativen Bescheid ihres Dienstherrn im September 2011. Die Lehrerin legte Widerspruch ein, scheiterte – und klagte dann vor dem Verwaltungsgericht. Eines ihrer Argument: Es gäbe jetzt neue Medikamente, mit der sich die Krankheit noch besser beherrschen lasse.
Doch ihre Rettung kam von ganz anderer Seite. Im Jahre 2013 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass fortan eine „überwiegende“ Wahrscheinlichkeit für den Beamtenjob ausreichen würde – statt der „hohen“.
Damit waren die Ausgangslage ganz anders. Verwaltungsrichter Dietmar Zwerger rechnete die neue Sachlage in Prozente um: Statt wie bislang 80 Prozent reichen nun 50 Prozent Wahrscheinlichkeit für die gesundheitliche Eignung eines Beamten.
Der Amtsarzt wurde nochmal zu seinem Attest befragt. Tatsächlich gestand er Beate F. zu, dass sie trotz ihrer Krankheit zwar nicht mit „hoher“, aber doch mit „überwiegender“ Wahrscheinlichkeit ihren Dienst über vier Jahrzehnte versehen könne.
Die Regierung von Oberbayern versprach daraufhin, die Verbeamtung auf Probe erneut zu prüfen. Beate F. wird sich wohl bald freuen dürfen. An ihrer fachlichen Eignung bestand ja nie ein Zweifel