Rezepte gefälscht: Fast 160.000 Euro kassiert

Chronisch Kranker (55) betrügt über vier Jahre lang seine Krankenkasse – und macht den Schaden wieder gut.
John Schneider |
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Der Angeklagte mit seinem Anwalt.
AZ/jot Der Angeklagte mit seinem Anwalt.

München - Das gibt es auch nicht oft. Der 55-jährige Paul S. (Name geändert), ein geständiger Betrüger, hat den Schaden, den er angerichtet hat, komplett wieder gut gemacht. Und das war keine kleine Summe. Fast 160.000 Euro hatte er durch Rezeptbetrügereien in die eigene Tasche umgeleitet. Erst nach viereinhalb Jahren fiel der Betrug auf.

Betrugssystem mit Blanko-Rezept

Sein Trick: Der chronisch kranke Mann reichte bei seiner privaten Krankenkasse Rezepte ein, die er selbst ausgestellt hatte. Dazu nutzte er einen Copy-Shop, ein Blanko-Rezept seines Arztes und den in seiner Apotheke geklauten Stempel.

Das Betrugssystem funktionierte reibungslos. Ein einziges Mal legte die Krankenkasse ihrem medizinischen Sachverständigen die Rezepte vor. Der fand aber, dass sich die Menge an Artzney noch im möglicherweise medizinisch notwendigen Rahmen bewege.

Betrug fliegt auf wegen Schreibfehler

96 Einzelfälle von 2013 bis 2017 zählt die Anklage von Staatsanwalt Daniel Meindl auf. Der Schaden: 159.355,70 Euro für die falschen Rezepte. Dazu kamen noch Anwaltskosten und andere Posten, so dass Paul S. am Ende 178.000 Euro zurückzahlen musste.

Ein Freund habe ihn auf die Idee mit den gefälschten Rezepten gebracht, sagt Paul S. vor Gericht. "Ich hatte Existenzängste", erklärt der selbstständige Fitnesstrainer sein Motiv. Auch weil die Kassenbeiträge immer weiter gestiegen waren.

Er flog erst auf, als ein falsch geschriebener Medikamentenname auffiel. Daraufhin wurden andere Rezepte ebenfalls intensiver unter die Lupe genommen und den Kontrolleuren der Kasse fielen weitere Ungereimtheiten wie falsch angegebene Preise auf.

Das Urteil: Haftstrafe auf Bewährung und Schadensersatz

Staatsanwaltschaft und Verteidiger Gernot Lammel plädierten nach einem Rechtsgespräch unisono dafür, den 55-Jährigen zu einer Haftstrafe von 22 Monaten zu verurteilen. Die aber zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

So kam es denn auch. Das Geständnis und die vollständige Wiedergutmachung von Paul S. überzeugen auch die Richterin. Allerdings brummt sie ihm noch als Bewährungsauflage eine Zahlung von 5.000 Euro für einen Hospizverein auf.

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