Revision gegen Urteil zu ICE-Messerangriff eingelegt

Das Oberlandesgericht München hat den 28-Jährigen, der im November vergangenen Jahres in einem ICE mehrere Menschen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt hat, zu 14 Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte geht nun in Revision.
AZ/dpa |
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Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal.
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

München - Mit der Messerattacke auf vier Reisende in einem ICE in Bayern wird sich voraussichtlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen müssen. Die Verteidigung des zu 14 Jahren Haft verurteilten Angeklagten habe wie angekündigt Revision eingelegt, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts München am Freitag.

Drei Schwerverletzte nach Messerattacke im November 2021

Das Gericht hatte den 28-Jährigen am 23. Dezember unter anderem des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Der Mann hatte im November 2021 in einem ICE auf der Fahrt nach Nürnberg vier Männer mit einem Messer angegriffen und drei von ihnen dabei schwer verletzt. Beim Prozess stand die Frage nach einem möglichen radikal-islamistischen Hintergrund und der Rolle einer möglichen psychischen Erkrankung des Mannes im Zentrum.

Experten schließen psychische Erkrankung zum Zeitpunkt der Tat aus

Die Richter folgten letztlich der Einschätzung der beauftragten Experten: Eine psychische Erkrankung des in Syrien aufgewachsenen palästinensischen Volksangehörigen zum Tatzeitpunkt schlossen sie aus.

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Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung sah in ihrem Mandanten hingegen einen schuldunfähigen, paranoid schizophrenen Menschen. Sie plädierte für einen Freispruch sowie eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

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3 Kommentare
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  • Lackl am 31.12.2022 12:54 Uhr / Bewertung:

    Dieses ganze Revions- Widerspruchs-Einspruch und wer weiß noch alles für Gezeter um sich vor gerechten Entscheidungen des Gerichts zu drücken gehört schnellstens einkassiert. Je eine Möglichkeit das Urteil anzufechten für Verurteilten und Staatsanwaltschaft und gut muss sein.
    Kann doch nicht sein, dass unsere Greichte überlastet werden nur weil Verbrechern ihre Strafe nicht genehm ist.

  • SL am 31.12.2022 10:51 Uhr / Bewertung:

    Gut dass der Angeklagte gegen diese ungerechte Urteil in Revision geht. Schließlich litt er zum Zeitpunkt der Tat unter einer bipolaren Störung

  • Dr. Schönfärber am 31.12.2022 05:21 Uhr / Bewertung:

    Sollte sofort freikommen, er konnte ja nichts dafür.

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