Revision eingelegt: Kreissägenmord geht in die nächste Instanz

Der Kreissägenmord von Gabriele P. geht in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft München hat gegen des Urteil Revision eingelegt.
von  AZ
Ihr Fall geht in die nächste Instanz: Die Angeklagte Gabriele P.
Ihr Fall geht in die nächste Instanz: Die Angeklagte Gabriele P. © dpa

München - Wie das Landgericht München I am Freitag mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Damit geht der Fall um den Kreissägenmord von Gabriele P. in die nächste Instanz.

Der Fall hatte für einiges Aufsehen gesorgt. Gabriele P. hat ihren damaligen Freund beim Sex mit einer laufenden Handkreissäge getötet. Er war gefesselt und konnte wegen einer zugeklebten Schwimmbrille nichts sehen. Das Gericht hatte die 32-Jährige wegen Totschlags zu einer Gefängnisstrafe von zwölfeinhalb Jahren verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Plädoyer lebenslange Haft gefordert, auch die Eltern des Opfers, die Nebenkläger waren, hatten mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe gerechnet. Gabriele P. hatte vor Gericht gestanden, ihren Geliebten getötet zu haben. Das Motiv der Tat blieb trotz eines Geständnisses der ehemaligen Pädagogikstudentin unklar.

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