Resozialisierung? Münchner Doppelmörder hofft auf Gnade

Der früherer Polizist  Max Z. (Name geändert) aus München sitzt seit fast 22 Jahren im Gefängnis. Er hat seine Ex-Freundin und deren Liebhaber getötet und verscharrt.
Ralph Hub |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Jan Nienheysen 4
ho 4
Im Blitzlicht: Am 22. Juli 1997 beginnt der Mordprozess.
Jan Nienheysen 4 Im Blitzlicht: Am 22. Juli 1997 beginnt der Mordprozess.
Max Z. (Name geändert) bei einer privaten Feier.
ho 4 Max Z. (Name geändert) bei einer privaten Feier.

Der früherer Polizist Max Z. (Name geändert) aus München sitzt seit fast 22 Jahren im Gefängnis. Er hat seine Ex-Freundin und deren Liebhaber getötet und verscharrt.

München/Straubing - "Man hat den Eindruck, er habe seine Seele verkauft und das bis heute nicht verstanden", mit diesen Worten schickte der vorsitzende Richter den angeklagten Ex-Polizisten hinter Gitter. Lebenslänglich lautete das Urteil des Münchner Schwurgerichts. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unmöglich macht.

Im Sommer 1997 saß Max Z. (Name geändert) auf der Anklagebank im Justizzentrum. Heute ist er fast 60 Jahre alt und sitzt in der Justizvollzugsanstalt in Straubing. Unter den anderen Häftlingen ist er hoch angesehen. Als ehemaliger Polizist hat er Ahnung von juristischen Dingen. "Sein Rat ist bei Mitgefangenen sehr gefragt", erzählen einige.

Im Blitzlicht: Am 22. Juli 1997 beginnt der Mordprozess.
Im Blitzlicht: Am 22. Juli 1997 beginnt der Mordprozess. © Jan Nienheysen

Kopf und Hände mit Axt abgeschlagen

In der Hierarchie der Häftlinge steht Max Z. ganz oben. Selbst Schwerverbrecher haben große Achtung vor dem verurteilten Doppelmörder. "Die anderen Häftlinge begegnen ihm mit Respekt, beinahe Hochachtung", sagt ein Insider.

Straubing ist ein Gefängnis für die "schweren Jungs": Vergewaltiger, Entführer, Erpresser, Mörder. Max Z. hat zwei Menschen getötet, seine Ex-Freundin und deren Liebhaber. "Ein so kaltblütiges Verbrechen haben wir noch nie erlebt", sagte der damalige Leiter der Mordkommission, Udo Nagel.

Max Z. gab seiner Ex-Freundin im Juni 1996 einen Becher Kakao, den er mit Schlafmittel versetzt hatte. Als Gisela K. (Name geändert) eingeschlafen war, fuhr er mit der 43-Jährigen in ein Waldstück. Dort schlug er ihr mit einer Axt Kopf und Hände ab, um die Identifizierung zu erschweren.

Leichenteile entlang der Bundesstraße B471 versteckt

Mit dem Lebensgefährten seiner Ex-Freundin, Thomas L. (28, Name geändert), verfuhr er genauso. Die beiden Leichen versteckte Z. an verschiedenen Stellen entlang der Bundesstraße B471. Die abgetrennten Köpfe und Hände vergrub er in einem Müllsack in einem anderen Wald.

Bis zum Fund der Leichen hatte der Polizist tagelang die Tat geleugnet. Erst als die Last der Beweise erdrückend war, legte Max Z. bei der Mordkommission ein Geständnis ab.

Vor Gericht brach der Doppelmörder immer wieder in Tränen aus. Das Urteil nahm der Ex-Polizist dagegen ohne sichtbare Regung auf. Aus Habgier habe er "kaltblütig, skrupellos, niederträchtig" gemordet, sagte der Richter. Das Gericht ging als Motiv von Habgier aus. Er wollte 130.000 Mark, die seiner Ex gehörten.

Max Z. (Name geändert) bei einer privaten Feier.
Max Z. (Name geändert) bei einer privaten Feier. © ho

"Die Kollegen hatten ihm bis zuletzt geglaubt"

"Die Kollegen hatten ihm bis zuletzt geglaubt", erzählen Polizisten, die sich noch heute an den Fall erinnern. Manchem ist nicht wohl beim Gedanken, dass der Doppelmörder vielleicht bald freikommen könnte.

Doch selbst verurteilte Mörder dürfen auf Milde hoffen. "Der Gedanke der Resozialisierung steht in unserem Strafrecht im Vordergrund", sagt Oberstaatsanwältin Anne Leiding. Im Gegensatz zu den USA sei nicht vorgesehen, dass Häftlinge bis zu ihrem Tod eingesperrt bleiben.

Nach 22 Jahren kann Max Z. wie jeder andere Häftling, bei dem die besondere Schuldschwere festgestellt wurde, auf Gnade hoffen. Zuerst müsste er einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung bei Gericht stellen. Die letzten Jahre war das Landgericht Regensburg für den Häftling zuständig. In diesem Fall würde ein Gutachter hinzugezogen, der Max Z. ausführlich befragen und untersuchen würde.

Ein langwieriges Verfahren, bei dem es darum geht, ob von dem verurteilten Mörder noch Gefahr ausgeht.

Lesen Sie hier: Seit 42 Jahren vermisst - Polizei rollt alten Vermisstenfall neu auf

Lesen Sie hier: Mord an Millionärin Böhringer - War es ein Komplott?

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.