Rentnerehepaar soll für Schimmel in leerstehender Wohnung zahlen

Weil in der Wohnung nicht gelüftet wird, bildet sich Schimmel. Der Vermieter klagt, die Mieter weisen die Schuld jedoch von sich.
Sophie Anfang |
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Ein Ärger in jedem Haushalt: Schimmel an der Wand.
dpa Ein Ärger in jedem Haushalt: Schimmel an der Wand.

München - Es klingt nach einem fast banalen Anlass für einen Rechtsstreit: Die Frage, wer in einer Wohnung lüften muss. Doch bei einem Rentnerehepaar aus Haar nimmt dieser Streit mit ihrem ehemaligen Vermieter vor dem Amtsgericht ungeahnte Dimensionen an. Es geht um Schimmel, per Post verschickte Schlüssel und hohe Sanierungskosten.

Nach ihrem Auszug im September war die Wohnung monatelang leer gestanden. Die Wohnungsübergabe war erst Ende Februar. Bis dahin hatte sich in der Wohnung Schimmel gebildet – weil nicht gelüftet wurde. Vor dem Amtsgericht streiten sich Mieter und Vermieter jetzt darum, wer sich hätte kümmern müssen.

Den beiden Eheleuten hat die Wohnung in letzter Zeit ohnehin nur Ärger gemacht: 33 Jahre hatten sie in Haar gewohnt, September letzten Jahres waren sie 160 Kilometer weiter nach Hofkirchen an der Donau gezogen – weil München den Rentnern zu teuer war. Ihr Vermieter hätte ihnen per Handschlag den Auszug besiegelt, erzählen sie. In einem früheren Verfahren vorm Landgericht war das jedoch als nicht zulässig befunden worden.

Jede Woche zum Lüften nach München zu fahren, „das ist doch eine Überforderung“, sagt Mieteranwalt Wilfried Sydow beim Amtsgericht. „Die Tränendrüse bringt nichts“, entgegnet Bodo Kühnel, der die Vermieterseite vertritt.

Lesen Sie hier: Mieter muss trotz Legionellen-Befall Miete zahlen

Ein Knackpunkt: die Schlüssel. Die hatte das Ehepaar nach ihrem Auszug erst dem Vermieter geschickt, damit der die kaputte Terrassentür herrichten konnte. Nach den Arbeiten schickte sie der Vermieter jedoch wieder zurück – weil aus seiner Sicht das Mietverhältnis noch nicht beendet war. Fast 200 Euro pro Tag an Reinigungskosten fordert er nun für die Entfernung des Schimmels.

Weil beide Parteien eine Zeit lang Zugang zur Wohnung gehabt hätten, bemüht sich die Richterin gestern um einen Ausgleich: „Es wäre doch eine schöne Idee, sich den Schimmelschaden zu teilen.“

Dafür ist das Verfahren zu verfahren. Man merkt das an der explosiven Stimmung im Saal. Beide Seiten schenken sich nichts. Die Mieter sind aufgewühlt, der Vermieteranwalt präsentiert eine Liste mit gut 30 Wohnungsmängeln, die teilweise aber der Richterin zu unpräzise formuliert sind. Am Ende einigt man sich darauf, dass man sich nicht einigen kann. Beide Parteien müssen noch Beweise nachliefern. Das Urteil fällt im April.

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