Mieter muss trotz Legionellen-Befall zahlen
München - Sie sind nur etwa zwei Mikrometer groß, und doch lösen sie bei Mietern ein gehöriges Schaudern aus: Legionellen. Weil ihm sein Vermieter mitgeteilt hatte, dass seine Wohnung in der Altstadt befallen sei, stellte ein Münchner Familienvater die Mietzahlungen ein. Zu Unrecht, urteilte nun das Amtsgericht. Solange das Gesundheitsrisiko nicht über das „normale Lebensrisiko“ hinausgehe, müsse der Mieter die Bakterien tolerieren – selbst wenn ein kleines Baby in der Wohnung lebt.
Im März 2012 hatte der Mieter, der Rechtsanwalt Sascha Z. (Name geändert), von der Hausverwaltung erfahren, dass bei einer Untersuchung Legionellen festgestellt wurden – und zwar in einer Anzahl, die die zulässigen Grenzwerte überschreitet. Als Sascha Z. zwei Monate später erfuhr, dass das Problem weiter bestand, kündigte er dem Vermieter an, die Miete nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Schließlich wohnten in der 3000-Euro-Mietwohnung nicht nur seine Frau, sondern sein damals erst wenige Monate altes Baby.
Und so klein sie auch sind: Legionellen, die man sich leicht unter der Dusche einfangen kann, können das Pontiac-Fieber oder, schlimmer noch, die manchmal tödliche Legionärskrankheit auslösen.
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Im Mai 2013 machte Z. dann ernst: Nachdem die Hausverwaltung mitgeteilt hatte, dass in dem Haus eine mittlere Legionellen-Kontamination aufgetreten war, zahlte Z. die Miete nicht.
Damit ging der Streit vor Gericht: Der Vermieter klagte die Miete ein. Die wollte Z. aber nicht zahlen: Wegen der Legionellen habe er ohnehin schon zu viel gezahlt.
Das Amtsgericht machte dem Zank nun ein Ende – und gab dem Vermieter recht. Der Legionellenbefall sei nicht gesundheitsgefährdend gewesen, so das Gericht. Laut Richtwert ist er das erst ab dem Grenzwert von 10 000 kbE pro 100 Milliliter. Festgestellt wurden jedoch nur 1700 kbE/100ml – und das auch nicht in der Wohnung von Z., sondern nur an einer Stelle, an der getestet wurde.
Dass sich Z. und seine Familie trotzdem bedroht gefühlt hat, fiel für das Gericht nicht weiter ins Gewicht. Was zählt, ist ob die Gesundheitsgefährdung über das „normale Lebensrisiko“ hinausgehe – und das tat sie, so die Richter, nicht. Z. muss also nachzahlen.
Der Mieterverein kritisiert die Entscheidung:„Wir halten dieses Urteil nicht für richtig!“, sagt Sprecherin Anja Franz. Allein die begründete Befürchtung, dass die Wasserleitungen mit Legionellen belastet sein könnten, schränke doch die Wohnqualität ein, „erst recht, wenn ein Baby mit in der Wohnung lebt“.
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