Reiter, Habenschaden, Dietl: Was die Münchner Bürgermeister verdienen

Monatliche Aufwandsentschädigung: Kein ehrenamtlicher Stadtrat in Bayern bekommt so viel wie in München. Auch die Besoldung der Bürgermeister kann sich sehen lassen.
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Katrin Habenschaden wird während der konstituierenden Sitzung des Münchner Stadtrats nach ihrer Wahl zur 2. Bürgermeisterin von OB Dieter Reiter vereidigt.
Sven Hoppe/dpa Katrin Habenschaden wird während der konstituierenden Sitzung des Münchner Stadtrats nach ihrer Wahl zur 2. Bürgermeisterin von OB Dieter Reiter vereidigt.

München - Aktuell 1.537,15 Euro und ab Januar kommenden Jahres 1.558,67 Euro "Dienstaufwandsentschädigung" für den "erhöhten persönlichen Aufwand, der durch das ausgeübte Amt entsteht". Das bekommt OB Dieter Reiter (SPD) monatlich als Zuckerl zu seiner Besoldung (14.183 Euro) obendrauf.

Bei der Zweiten Bürgermeisterin Katrin Habenschaden (Grüne) sind es monatlich 11.600 Euro Besoldung – plus 1.241,93 Euro Aufwandsentschädigung (ab 2021: 1.259,32 Euro). Die Dritte Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) kann sich über 11.092 Euro Besoldung, plus steuerfrei 1.241,93 Euro (ab 2021: 1.259,32 Euro) freuen.

Was ein Stadtrat in München verdient

Allgemein bekommt kein ehrenamtlicher Stadtrat in Bayern so viel Geld wie in München. Hier kassieren Stadträte eine monatliche Aufwandsentschädigung von 2.769 Euro (Stand: Juni 2019). Fraktions-Chefs bekommen 5.466 Euro, Stellvertreter 4.116 Euro. Beruflich selbstständige Räte bekommen zudem ein Sitzungsgeld.

Zum Vergleich: In Augsburg werden Stadträte mit 1.540 Euro entschädigt, Fraktions-Chefs bekommen 3.080 Euro. In Nürnberg gibt es für Stadträte 1.683 Euro, für Fraktionsvorsitzende 3.312 Euro.

Sozialversicherungspflichtig ist die Entschädigung nicht, versteuert werden muss alles, was den Freibetrag von 3.672 Euro übersteigt. Für Vorsitzende ist der Freibetrag doppelt so hoch.

Beamte dürfen nicht Vollzeit arbeiten

Übrigens: Städtische Angestellte, die als Ehrenamtliche in den Münchner Stadtrat gewählt werden, dürfen weder eine leitende Position haben, noch mehr als halbtags arbeiten. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Stadtrat die Verwaltung kontrollieren soll. Und ein städtischer Angestellter oder Beamter kann sich als Stadtrat schließlich schlecht selbst kontrollieren.

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