Rechtsanwalt mit Nazi-Vergleichen gegen Polizei
München - Eigentlich hätte er es besser wissen sollen, schließlich ist der Mann selbst Rechtsanwalt. Er und sein Bruder waren im März 2014 bei ihrer Ankunft aus Istanbul am Münchner Flughafen kontrolliert wurden, das hatte dem Mann wohl missfallen. Deshalb beschwerte er sich schriftlich bei der Bundespolizei und ließ sich dabei zu unglaublichen Nazi-Vergleichen hinreißen.
Die Polizei reagierte und zeigte den Deutsch-Türken wegen Beleidigung an, jetzt wurde er vom Münchner Amtsgericht wegen mehrfacher Beleidigung verurteilt.
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Laut Polizei hat der Mann in seinem Brief den Ablauf der Kontrolle nicht so geschildert, wie sie sich wirklich abgespielt hat. Daneben ließ er die Beamten auch unmissverständlich wissen, dass sie ihn in ihrem Verhalten und Aussehen an Beamte und Offiziere aus der Nazi-Zeit erinnerten. Beispielsweise bezeichnete der Rechtswalt die Grenzkontrollen am Flughafen als "türkenfeindliche Rassenkontrollen" und die Bundesbeamten mehrfach als "Gestapo-Polizisten". Der Mann wollte allein in deren Körpersprache eine "Gestapo-Manier" erkannt haben.
Weitere Schreiben ähnlicher Art folgten, woraufhin ihn die Bundespolizisten anzeigten.
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Das Urteil des Münchner Amtsgericht gegen den Deutsch-Türken: 5.000 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung in zwei Fällen.