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Prozess: Vor der Tat - Wolfsmasken-Vergewaltiger fotografierte sein Opfer (11)

Zum Prozessstart um den Wolfsmasken-Vergewaltiger hat der Angeklagte die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Laut Staatsanwaltschaft soll er sich sein elfjähriges Opfer gezielt ausgesucht haben.
AZ/dpa |
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Der Angeklagte steht vor Prozessbeginn im Landgericht neben seinem Anwalt Adam Ahmed.
Der Angeklagte steht vor Prozessbeginn im Landgericht neben seinem Anwalt Adam Ahmed. © Sven Hoppe/dpa

München - Der Mann, der mit einer Wolfsmaske getarnt ein Mädchen in München vergewaltigt haben soll, hat sich sein Opfer nach Angaben der Staatsanwaltschaft möglicherweise gezielt ausgesucht.

Wie es in der zu Prozessbeginn am Dienstag vor dem Landgericht München I verlesenen Anklage heißt, soll er das damals elf Jahre alte Kind schon vor der Tat im Juni 2019 in der S-Bahn beobachtet und fotografiert haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er an jenem Tag mit dem Vorsatz losfuhr, das Mädchen zu missbrauchen und dass er zu diesem Zweck auch die Wolfsmaske dabei hatte.

Auf einem Bildschirm im Polizeipräsidium präsentiert die Polizei ein Vergleichsbild der Wolfsmaske. Foto: Wera Engelhardt
Auf einem Bildschirm im Polizeipräsidium präsentiert die Polizei ein Vergleichsbild der Wolfsmaske. Foto: Wera Engelhardt © dpa

Angeklagter räumt Vorwürfe weitgehend ein

Der Anwalt des heute 45-jährigen Mannes räumte ein, dass sein Mandant das Mädchen im Vorfeld beobachtet und fotografiert hatte, bestritt aber den Vorsatz zur Tat. Der Entschluss, das Kind zu vergewaltigen, sei spontan gefallen. "Es gab so ein gewisses Hin- und Her: Soll ich? Soll ich nicht?"

Ansonsten räumte der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Anwalt weitgehend ein. "Mit einer Entschuldigung lässt sich das Geschehene nicht wieder gutmachen. Er möchte aber, soweit das möglich ist, aufrichtig um Verzeihung bitten."

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Der Mann soll das Kind in Obergiesing in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer sexuell missbraucht haben. Laut Anklage drohte er damit, das Mädchen und seine Eltern zu töten, sollte es die Polizei rufen.

Der Mann befand sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs, weil er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft ist. Er durfte unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zu seiner Arbeitsstelle fahren. Auf diesem Weg, so räumte er gleich nach der Tat ein, fiel er über das Kind her. "Die Ursache, wie es dazu kommen konnte, muss kritisch hinterfragt werden", sagte sein Anwalt Adam Ahmed. "Welche Kontrollmaßnahmen gab es? Welche Fachgespräche gab es?"

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13 Kommentare
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  • loewenhund am 03.03.2021 19:06 Uhr / Bewertung:

    derjenige der ihm im maßregelvollzug trotz bekannter vorfälle den ausgang erlaubt hat gehört auch auf die anklagebank

  • Heinrich H. am 03.03.2021 17:19 Uhr / Bewertung:

    ....was mich einmal interessieren würde: Warum werden Täter unsichbar gemacht, Richter, Bedienstete, Polizei usw. werden vor Gericht und im Einsatz nicht Verpixelt, sind also den verbrechern und ihren Hintermänner/frauen voll ausgesetzt....?????

  • Der wahre tscharlie am 04.03.2021 15:44 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Heinrich H.

    Das Gesicht des Täters auf dem Foto ist nicht unsichtbar gemacht, sondern er hält sich eine Mappe vor das Gesicht......

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