Prozess um Unfall an der Hopfendolde

München - Am 9. Juni 2016 starb in der Feilitzschstraße ein 48-jähriger Gerüstbauer bei der Arbeit. Er hatte das Reklameschild der Gaststätte "Hopfendolde" angefasst und einen tödlichen Stromschlag bekommen. Wie vom Blitz getroffen sei er zusammengebrochen, berichten Zeugen.
Wegen des tödlichen Unfalls muss sich der Geschäftsführer (63) der Gaststätte vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung. Der Grund: Ein Maler habe ihm ein paar Tage zuvor berichtet, dass er einen leichten Stromschlag abbekommen habe.
Der Angeklagte soll zwar daraufhin den Strom vorübergehend abgeschaltet, sich aber ansonsten nicht weiter um die Fehlervermeidung gekümmert haben.
Prozess nimmt überraschende Wende
Doch im Prozess kommt es zu einer überraschenden Wende. Aus zwei Gründen: Zum einen, weil der Kronzeuge der Anklage, der 48-jährige Maler, keine Erinnerung mehr daran hat, wem er denn in der Gaststätte von seinem Stromschlag berichtet hat.
Zum anderen unterlief einem Ermittler ein folgenschwerer Lapsus. Er habe den Angeklagten viel zu spät über seine Rechte als Beschuldigter belehrt. Außerdem sei diesem nicht ausreichend klar gemacht worden, dass er seinen Bruder nicht belasten müsse. Dadurch seien die Aussagen des Angeklagten für das Gericht wertlos geworden, so der Richter. Die mangelhafte Belehrung führt nämlich zu einem Verwertungsverbot im Prozess. Und da keine weiteren Beweise gegen den Mann vorliegen, war das Urteil des Amtsgerichtes vorhersehbar. Sogar die Staatsanwältin plädiert wie auch der Verteidiger des 63-Jährigen auf Freispruch. Der Richter entsprach diesen Forderungen.
Die Witwe reagiert mit Unverständnis auf das Urteil. Ihr Anwalt hatte zuvor erklärt, dass die lebensgefährlichen Mängel an dem Reklameschild dem Geschäftsführer hätten klar sein müssen.
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