Prozess um Schwabinger Fliegerbombe: Gericht vertagt Entscheidung

Ein Inferno hatte die Sprengung einer Fliegerbombe in Schwabing verursacht. Mehr als fünf Jahre danach wollte ein Gericht die Frage klären, wer für die dabei entstandenen Schäden aufkommt. Allerdings wurde die Entscheidung auf Ende März 2018 vertagt.
von  John Schneider
Im Sommer 2012 wurde die Fliegerbombe in Schwabing gesprengt.
Im Sommer 2012 wurde die Fliegerbombe in Schwabing gesprengt. © Johannes Grimm/dpa

München - Über fünf Jahre ist es jetzt her und noch immer beschäftigt die Sprengung der Fliegerbombe in Schwabing die Gerichte. Ein Ende? Noch lange nicht in Sicht.

Bauarbeiter hatten die 250-Kilo-Bombe auf einer Baustelle in der Feilitzschstraße entdeckt. Ein Kampfmittelräumungsunternehmen hatte die Bombe dann am 28. August 2012 kontrolliert gesprengt.

Dabei gingen viele Scheiben zu Bruch, Gebäude brannten. Ladenbetreiber konnten zeitweise nicht mehr arbeiten, weil ihre Geschäfte zerstört waren, manche Schwabinger mussten sich vorübergehend andere Unterkünfte suchen, weil ihre Wohnungen so stark beschädigt worden waren.

Die klagende Axa-Versicherung hält die Durchführung der Sprengung für "stümperhaft" und "offensichtlich falsch". Zum Beispiel hätte man nicht trockene Strohballen als Dämmung verwenden dürfen.

Stadt, Freistaat, Kampfmittelräumer - wer trug die Verantwortung?

Doch wer trug damals die Verantwortung, ist damit für Schäden haftbar zu machen? Die Stadt als örtliche Sicherheitsbehörde, der Freistaat, der das Unternehmen vertraglich mit der Kampfmittelräumung in Bayern beauftragt hat, oder am Ende doch die Kampfmittelräumer selber?

Am Donnerstag trafen sich die Streitparteien vor dem Oberlandesgericht. Die Versicherung war in Berufung gegangen, nachdem das Landgericht Anfang des Jahres die Forderung nach 400.000 Euro Schadenersatz abgewiesen hatte. Die Richter fanden, dass die Stadt die falsche Adresse für Schadenersatzforderungen ist.

In diesem Sinn argumentiert am Donnerstag auch der Anwalt der Stadt. Der kompetente Sprengmeister traf die Entscheidungen. Städtische Sicherheitsbehörden hätten nur die Einsatzmaßnahmen koordiniert.

Der Tag danach: Die Bilder aus Schwabing

Auf einen Vergleich wollen sich weder Stadt noch Freistaat einlassen. Der Grund: Die Klage ist nur die Spitze des Eisberges. Andere Versicherungen haben weitere Forderungen in Millionenhöhe. Ein Vergleich wäre Wasser auf ihre Mühlen.

Gut möglich, dass der Fall noch bis in den Landtag schwappt. Für den Vorsitzenden Richter Thomas Steiner besteht eine Gesetzeslücke in der Frage der Zuständigkeit. Er sieht die Politik in der Pflicht, diese Lücke selber zu schließen – statt ein Zivilgericht entscheiden zu lassen.

Steiner verbietet sich selber zu Beginn der Verhandlung irgendwelche Wortspiele rund um das Wort "Bombe". Und hält sich dran. Der Berichterstatter fühlt sich nicht daran gebunden und kommt zu dem Fazit, dass der Streit um die Bombe noch jede Menge Sprengstoff bietet. Rechtlich und politisch.

Der Senat wird am 22. März erklären, wie es im Prozess weitergeht.

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