Fliegerbombe in Schwabing: Urteil am Landgericht - Stadt muss nicht zahlen
Weil die Schwabinger Fliegerbombe "stümperhaft" gesprengt worden sein soll, forderte die AXA-Versicherung Schadensersatz von der Stadt München. Das Landgericht hat am Mittwoch allerdings gegen den Konzern entschieden.
München - 400.000 Euro – so viel Geld wollte der Versicherungskonzern AXA wegen der Sprengung der Schwabinger Fliegerbombe im Jahr 2012 von der Stadt München haben. Das Landgericht München hat am Mittwoch jedoch entschieden: Die Stadt muss nicht zahlen!
Laut einem Bericht des BR urteilte das Gericht, dass die Stadt München nicht für die Folgeschäden der kontrollierten Sprengung aufkommen muss.
Der Vorfall, der mit der Schadensersatzforderung zusammenhängt, liegt schon einige Jahre zurück. Am 28. August 2012 wurde eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg in Schwabing gesprengt – zuvor entdeckten Arbeiter die 250-Kilo-Bombe auf einer Baustelle in der Feilitzschstraße.
AXA: Sprengung war "stümperhaft"
Das Ausmaß der Zerstörung nach der Sprengung war enorm – Fensterscheiben zerbarsten, Gebäude neben der Baustelle brannten plötzlich, weil Stroh, welches die Explosion dämpfen sollte, Feuer fing. Ladenbetreiber konnten zeitweise nicht mehr arbeiten, weil ihre Geschäfte zerstört waren, manche Münchner mussten sich vorübergehend eine neue Bleibe suchen, weil die eigene Wohnung Schäden davontrug. Die AXA-Versicherung zahlte insgesamt rund 400.000 Euro an die Geschädigten und forderte jetzt Schadensersatz von der Stadt München. Der Grund: Die Sprengung sei "stümperhaft" und "offensichtlich falsch durchführt worden", so der Konzern.
Demolierte Scheiben oder komplett zerstörte Gebäude - die Sprengung der Fliegerbombe hat eine Spur der Zerstörung in Schwabing hinterlassen. Foto: Marc Müller/dpa
Aus dem Rathaus heißt es, die Stadt sei gar nicht für die Sprengung zuständig gewesen. Dafür sei hingegen der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Freistaats verantwortlich. Außerdem konnte die AXA-Versicherung keine Beweise vorlegen, dass die Sprengung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
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