Prozess um Mordversuch: 34-Jährige mit Messer attackiert

Prozess am Landgericht: Die Leiterin einer WG für Minderjährige überlebt schwer verletzt.
John Schneider
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Der Angeklagte mit seiner Anwältin Ruth Beer.
Der Angeklagte mit seiner Anwältin Ruth Beer. © Sigi Müller

München - Die Attacke kam wie der sprichwörtliche Blitz aus heiterem Himmel. Ben T. (25, Name geändert) war bis zu diesem Zeitpunkt in der betreuten Wohngemeinschaft in Waldperlach nicht als besonders gewalttätig aufgefallen.

Zwei Mal hätte es zwar Vorfälle gegeben, wo er sehr impulsiv reagiert habe. Aber das Opfer, die 34-jährige Leiterin der WG für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge, beschreibt ihn als eher "höflich und schüchtern". Sie ahnte daher auch nichts Böses, als der 25-Jährige am Morgen des 4. Februar 2022 in ihr Büro kam.

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Auf WG-Leiterin eingeprügelt und eingestochen

Die Leiterin war laut Anklage dabei, eine E-Mail zu schreiben. Ben T. fragte zunächst, ob sein Betreuer da sei. Sie verneinte dies. Ben T. kam wortlos näher und schlug sie dann unvermittelt zwei Mal mit der Faust ins Gesicht, dann zückte er ein mitgeführtes Messer und stach damit auf die junge Frau ein. Es entwickelte sich ein Kampf, bei dem sie weitere Verletzungen erlitt und stark blutete. Dennoch gelang es ihr, den Angreifer in die Flucht zu schlagen.

Ben T. wolle sich nicht zu den Vorwürfen äußern, erklärt seine Verteidigerin Ruth Beer nach Verlesung der Anklage. Sein Motiv? Ein Rätsel. Den ersten Prozesstag verfolgt er die gesamte Zeit über in sich gekehrt, mit nach vorn gebeugtem Kopf.

Familie bei Raketenangriff der Taliban verloren

Also müssen andere reden. Der psychiatrische Sachverständige, mit dem er geredet hat, berichtet, dass Ben T. nach eigenen Angaben aus einer wohlhabenden Familie in Afghanistan stamme. Der Vater war Bürgermeister, die Mutter Dolmetscherin. Beide Eltern und seine Geschwister seien bei einem Raketenangriff der Taliban ums Leben gekommen. Er habe sich dann Jahre später zur Flucht entschlossen.

Der Prozess dauert an.

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2 Kommentare
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  • Ardana am 18.02.2023 07:53 Uhr / Bewertung:

    "nach eigenen Angaben aus einer wohlhabenden Familie in Afghanistan stamme"
    Da fragt man sich doch nach dem Wahrheitsgehalt solcher Angaben. Wurde das überprüft oder wurden die Angaben einfach als wahr gewertet. Aber scheint ja nicht wichtig zu sein, denn sicherlich wird er als psychisch krank eingestuft und so fällt dann auch die Bestrafung aus.

  • Durchblicker am 18.02.2023 17:15 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Ardana

    Wieder jemand, der unser Rechtssystem so sieht, wie es tatsächlich ist: als Lachnummer

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