Prozess um gescheiterten Anschlag in Fußgängerzone: Angeklagter muss in Psychiatrie

Das Landgericht München ist den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefolgt und schickt den Angeklagten in die Psychiatrie.
von  AZ/dpa
Der Angeklagte im Prozess um den gescheiterten Anschlag in der Münchner Fußgängerzone - hier mit seiner Anwältin beim Prozessauftakt - muss in die Psychiatrie. (Archivbild)
Der Angeklagte im Prozess um den gescheiterten Anschlag in der Münchner Fußgängerzone - hier mit seiner Anwältin beim Prozessauftakt - muss in die Psychiatrie. (Archivbild) © dpa/Matthias Balk

München - Der Angeklagte im Prozess um den gescheiterten Anschlag in der Münchner Fußgängerzone muss in die Psychiatrie. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts München I am Mittwoch mit. Damit folgte die Kammer den weitgehend gleichlautenden Anträgen von Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung.

Die Ermittler hatten dem im Iran geborenen Afghanen vorgeworfen, er habe ein Auto stehlen und damit durch die Fußgängerzone rasen wollen. Beschuldigt wurde er allerdings keines geplanten Terroraktes, sondern mehrerer Angriffe auf Autofahrer, auf deren Wagen er es abgesehen hatte.

Verteidigung sprach von "Spontantat"

Die Ermittler gingen von einem islamistischen Motiv aus. Das bestritt der Beschuldigte, der unter einer psychischen Erkrankung leidet, auch wenn der die Tat und seine Pläne im Wesentlichen einräumte. Er gab zum Prozessauftakt Angst vor der italienischen Mafia an und war an jenem Tag im Mai 2020 nach Angaben der Verteidigung "von der Vorstellung getrieben, dass seine Familie von der italienischen Mafia getötet worden sei". Es habe sich um "eine Spontantat" gehandelt.

Laut Generalstaatsanwaltschaft hatte der Mann im Mai 2020 an einer roten Ampel wartende Autofahrer mit einem Messer und einem Hammer bedroht, um so an deren Fahrzeuge zu gelangen. Diese habe er dann durch die Fußgängerzone zwischen Stachus und Marienplatz steuern wollen. Er soll außerdem mit dem Hammer auf die Autos eingeschlagen und dabei "Allahu Akbar" (Allah ist groß) geschrien und sich auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) bezogen haben. Seine Versuche, ein Auto zu stehlen, schlugen fehl.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem 36-Jährigen versuchten räuberischen Angriff auf Kraftfahrer in vier Fällen vorgeworfen, in zwei Fällen inklusive Sachbeschädigung.

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