Prozess um Findelkind in München - Mutter legt Geständnis ab

Prozess um Findelkind in Neuperlach - gehörlose Mutter gesteht "Es war ein großer und unverzeihlicher Fehler"
John Schneider |
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Hina R. ist wegen versuchten Mordes angeklagt.
Sina Schuldt/dpa Hina R. ist wegen versuchten Mordes angeklagt.

Prozess um Findelkind in Neuperlach - die gehörlose Mutter gesteht: "Es war ein großer und unverzeihlicher Fehler."

München - Die Mutter gesteht und erklärt, dass sie unmenschlich entschieden habe. "Niederträchtig" nennt sie ihr Handeln selbst. Über ihren Anwalt Alexander Hauer lässt die gehörlose Hina R. (27), die ihren neugeborenen Sohn ungeschützt in einer Neuperlacher Hecke ablegte, kurz vor Ende der Beweisaufnahme am Dienstag erklären, dass sie einen "großen, unverzeihlichen und nicht wiedergutzumachenden Fehler begangen hat". Gründe dafür kann sie nicht nennen. "Es tut mir einfach unendlich leid", lässt sie ihren Anwalt erklären.

Von Gefühlskälte will die Angeklagte nichts wissen

Den Vorwurf der Gefühlskälte möchte sie aber nicht auf sich sitzen lassen. Dass sie den Zuhörern teilnahmslos erschienen sei, habe damit zu tun, dass sie sich "auf die Gebärdendolmetscherin konzentrieren müsse", erklärt sie. Außerdem habe sie "ein ruhiges Wesen". Das bestätigt danach auch die psychiatrische Sachverständige.

Sie schildert den Lebenslauf der gehörlosen Frau, die keinerlei psychische Erkrankung aufweise. Hina R. seibei der Tat voll schuldfähig gewesen. Auch der Alkohol, den sie mit ihrer Neuperlacher Facebook-Bekanntschaft getrunken habe, sei zum Zeitpunkt der Tat vollständig abgebaut gewesen.

Mutter legt hilfloses Baby ins Gebüsch und verschwindet

Über die Schwangerschaft habe sie sich gefreut, aber angesichts der problematischen Beziehung mit ihrem Ehemann auch Schwierigkeiten befürchtet. Dass sie den kleinen Justus im Gebüsch liegenließ, bezeichnet sie im Nachhinein als "unmenschliche und niederträchtige Entscheidung".

Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft

Staatsanwalt Laurent Lafleur ist von der Selbstbezichtigung der 27-Jährigen wenig beeindruckt. Was die Frau jetzt zugegeben habe, sei bereits bekannt. Die Angeklagte habe gegenüber einem Polizisten gesagt, dass ihr "ein zweites Kind nur Probleme" mache. Die Frau habe aus niederen Beweggründen gehandelt und daher einen versuchten Mord begangen. Lafleurs Forderung: Zehn Jahre und sechs Monate Haft.

Verteidiger Hauer kann dagegen allenfalls einen versuchten Totschlag durch Unterlassen in Tateinheit mit schwerem Missbrauch von Schutzbefohlenen, ebenfalls durch Unterlassen, sehen. Er hält fünf Jahre Haft für angemessen. Das Urteil will der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann am Freitag verkünden.

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