Prozess: Mord an Obermenzinger Witwe aus Habgier? Angeklagter bestreitet Tat
München - Die gut betuchte 72-jährige Obermenzinger Witwe Hannah T. (Name geändert) hatte einen jungen Bekannten als Sohn adoptiert und zu ihrem Alleinerben eingesetzt. Doch vor einem Jahr soll es zu Problemen und Streit gekommen sein. Aus Habgier habe der 34-Jährige dann die Frau ermordet. So die Staatsanwaltschaft.
Angeklagter will am Donnerstag aussagen
Der Angeklagte weist die Vorwürfe vollständig zurück, sagt Rechtsanwalt Adam Ahmed, der den 34-Jährigen verteidigt. Eine umfassende Aussage seines Mandanten kündigte der Rechtsanwalt für Donnerstag an.
Doch schon beim Auftakt am Mittwoch, erklärt Ahmed, dass möglicherweise Nachermittlungen notwendig werden könnten. Die Ermittler fußen ihren Verdacht unter anderem auf DNA des Angeklagten, die am Leichnam gefunden wurde, erklärt der Verteidiger. Dies könne man aber auch dadurch erklären, dass sein Mandant als Erster am Tatort war.
Die Staatsanwaltschaft vermutet dagegen, dass der 34-Jährige damals nur vorgab, überrascht und schockiert zu sein, als er die Tote in ihrer Wohnung vorfand und Nachbarn alarmierte.
Mutter-Sohn-Verhältnis zwischen Witwe und Angeklagtem
Die Gewalttat hat laut Anklage eine ganz besondere Vorgeschichte. Der 34-Jährige lernte die Frau zwei Jahre zuvor kennen. Damals ließ sie ihren Mini Cooper in der Werkstatt reparieren, in der der Angeklagte als Lackierer arbeitete.
Es entstand eine Art Mutter-Sohn-Beziehung. Er war ihr im Alltag behilflich, durfte dafür auch mal in ihrer Wohnung übernachten. Die 72-Jährige adoptierte den Mann mit einem Schreiben vom Sommer 2021, setzte ihn als Alleinerben ein und händigte ihm die Schlüssel zu ihrer Wohnung in Obermenzing aus.
Angeklagter stark verschuldet
Wenn er in Geldnöten war, soll sie dem stark verschuldeten Familienvater ausgeholfen haben. So durfte er auch zunächst das Geld behalten, das ihm der Verkauf des Mini einbrachte. Doch dann änderte die Witwe ihre Meinung, verlangte von ihrem Adoptivsohn, dass er ihr den Wagen wiederbeschaffe.
Der Angeklagte habe sie laut Anklage erst beschwichtigt, fürchtete aber nun, dass sie ihn nicht weiter finanziell unterstützen wolle, und habe dann den Entschluss gefasst, die Frau zu töten, um an ihr Geld zu kommen. Tatwaffe war wohl ein Messer.
Für den Prozess sind bis Mitte März 15 weitere Verhandlungstage angesetzt
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