Prozess in München: Wenn der Biber zur Gefahr wird

Ein Pferd tritt in ein Biberloch und verletzt sich. Die Reiterin will die Tierarzt-Kosten von der Gemeinde einklagen. Der Fall liegt jetzt beim Oberlandesgericht.
John Schneider
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Ein Biber sorgt derzeit am Münchner Oberlandesgericht  für einen außergewöhnlichen Prozess. (Symbolbild)
Ein Biber sorgt derzeit am Münchner Oberlandesgericht für einen außergewöhnlichen Prozess. (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

München - Die Richter des Senats am Oberlandesgericht (OLG) können sich ein Schmunzeln nicht verkneifen. Es ist aber auch ein ungewöhnlicher Fall, der den Münchnern da auf den Schreibtisch geflattert ist. Ein Pferd tritt auf einem Feldweg in ein Biberloch, stürzt und verletzt sich. Das Pferd zieht sich Prellungen und Zerrungen zu. Auch die gestürzte Reiterin erwischt es, aber sie kommt glimpflich davon.

Biber bauen Burgen und vernetzen diese mit Röhren. Das kann wie in dem Fall aus Aholming (bei Plattling) dazu führen, dass Wege und Straßen instabil werden. Ein wachsendes Problem: Die findigen Baumeister waren zwar in weiten Teilen Europas ausgerottet, weil ihr Fell wertvoll, ihr Fleisch genießbar und auch in der Fastenzeit in der katholischen Kirche als erlaubter "Fisch" durchging. Inzwischen stehen die großen Nager aber unter Schutz und sind deshalb an vielen heimischen Gewässern wieder anzutreffen. Nicht immer zur Freude der menschlichen Nachbarn.

Klägerin will 4.026 Euro von ihrer Gemeinde einklagen

Wie das Beispiel von Paula K. (41, Name geändert) zeigt. Die Reiterin wusste nicht, dass der Feldweg, auf dem sie mit ihrem Pferd unterwegs war, von Biberröhren unterminiert worden ist.

4.026 Euro will sie von ihrer Gemeinde. So viel kostete die Behandlung des Tieres. "Dem Pferd geht es gut", antwortet sie auf die Frage des Senatsvorsitzenden Thomas Steiner. Im Gegensatz zu dem Biber. Der wurde nach dem Unfall "entnommen", sagt der Bürgermeister. Das heißt: geschossen.

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Doch damit ist das Problem für die Gemeinde nicht erledigt. Nachdem es auf dem Weg bereits früher einen ähnlichen Unfall gegeben haben soll, hätte die Gemeinde mit einem Biber-Warnschild reagieren müssen. Die Gemeinde scheut aber den großen Aufwand.

Das OLG erklärt zwar, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen. Nicht jeder Biber stellt eine Gefahr dar. Aber: Wenn ein Schaden passiert ist, müsse vor der Gefahr gewarnt werden. Das gilt auch für Biberlöcher.

Das Urteil wird am 25. März erwartet.

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3 Kommentare
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  • Dimpfe am 19.02.2021 11:36 Uhr / Bewertung:

    Und was hätte die Dame bei einem Warnschild "Achtung Biberlöcher" oder dergl. gemacht? Sie wäre ziemlich sicher auch den Weg entlang geritten....

  • Guidomuc am 19.02.2021 00:17 Uhr / Bewertung:

    Witzig aber aussichtslos: „ Nach einem Urteil des OLG Koblenz vom 7. April 2003 (Az.: 12 U 1829/01) sind die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht für einen Feldweg deutlich geringer als für sonstige Straßen. Bei Feldwegen muss der Eigentümer keine besonderen Vorkehrungen gegen die typischen Gefahren in solchem Gelände treffen. Wegebenutzer (auch vor allem „Sekundärnutzer“ wie Radfahrer, Wanderer und Reiter) müssen mit Unebenheiten, Schlaglöchern, Steinen und Baumwurzeln auf den Wegen rechnen. Warnschilder und Gefahrenzeichen müssen in der Regel nicht aufgestellt werden. In Schadensfällen aufgrund typischer Gefahren haftet der Wegeeigentümer bzw. Baulastträger nicht.“

  • am 18.02.2021 22:07 Uhr / Bewertung:

    Das gefahrlose Leben gibt es nicht. Wenn das Pferd über einen Bibergang einbrach und stolperte ist dann ist es das Risiko das jeder eingeht- Der Freistaat Bayern sollte die Frau wegen Dummheit und egomanischen Narzissmus auf Schadensersatz verklagen.
    Die Frau und ihr Gaul sollten sich zum Teufel scheren.

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