Prozess in München: Versicherung muss wegen Behandlungsfehler Millionensumme zahlen

Nach zwölf Jahren ist im Mai das Urteil verkündet worden, das das Landgericht München II am Montag bekannt gegeben hat.
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

München - Nach dem Behandlungsfehler eines Notarztes, der schwerwiegende Folgen für den Patienten hatte, muss die Haftpflichtversicherung des Mediziners eine Millionensumme zahlen. Nach einem zwölf Jahre dauernden Verfahren um Schadenersatz- und Schmerzensgeld vor dem Landgericht München II muss die Versicherung für den Verdienstausfall und auch die Pflegekosten des Patienten aufkommen. Das bereits im Mai verkündete Urteil wurde am Montag vom Gericht bekannt gegeben (Az. 2 O 6412/10).

Nach Unfall: Opfer wurde ein Pflegefall

Hintergrund des Verfahrens war ein Autounfall bereits im Jahr 1995. Damals war der heute 57 Jahre alte Kläger unverschuldet in den Unfall verwickelt. Der alarmierte Notarzt schloss das Beatmungsgerät falsch an – an die Speise- statt an die Luftröhre. Nach der Reanimation fiel der Mann in ein dauerhaftes Wachkoma und wurde ein Pflegefall.

Nun muss die Versicherung des Arztes knapp 280.000 Euro an Verdienstausfall für den Zeitraum von 1996 bis 2021 zahlen. Danach folgt eine monatliche Rente über 2.400 Euro bis zum Jahr 2031. Zusätzlich müssen Pflegekosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro für die Vergangenheit  und für die Zukunft monatlich 3.550 Euro gezahlt werden.

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Verfahren dauerte zwölf Jahre

Die Dauer des Verfahrens lag besonders an den Gutachten, die neben dem Gesundheitszustand des Klägers auch den Pflegeaufwand, Umbaukosten, Stundensätze für Pflegedienste und die Höhe des Verdienstausfalls berechneten. Das Urteil ist bislang allerdings noch nicht rechtskräftig.

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4 Kommentare
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  • Witwe Bolte am 28.06.2022 15:14 Uhr / Bewertung:

    Die Haftpflichtversicherungen haben die allerbesten Juristen beschäftigt. Die sind knallhart, arbeiten auf Zeit, d.h. Fälle möglichst lang hinauszuschieben. Der Kläger könnte ja zwischenzeitlich versterben. Und die Versicherungsdevise lautet: bloss nicht zahlen, sondern erstmal durch alle Instanzen klagen.

  • hiertanzenvieleihrennamen am 27.06.2022 22:41 Uhr / Bewertung:

    12 Jahre hat die Versicherung versucht nicht zahlen zu müssen? Um WELCHE kalte und herzlose Versicherung handelt es sich?

  • Fahrradträger am 27.06.2022 18:41 Uhr / Bewertung:

    Typisch Versicherungswirtschaft, wenn es etnst wird klagt man bis zum St. Nimmerleinstag, in der Hoffnung, der Kläger möge zwischenzeitlich versterben.

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