Landgericht: Prozess gegen mutmaßliche "Blood & Honour"-Funktionäre

Im Prozess gegen mutmaßliche Funktionäre und Mitglieder des verbotenen Neonazi-Netzwerks "Blood & Honour" vor dem Landgericht München I streben mindestens einige Angeklagte eine Verständigung an. Das machten deren Verteidiger am ersten Prozesstag am Montag kurz nach Verlesung der Anklageschrift deutlich.
AZ/dpa |
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Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
München

München - Bis zum nächsten Prozesstag am 7. Juli will die Generalstaatsanwaltschaft nun ungefähr abstecken, welche Strafrahmen für sie für die jeweiligen Angeklagten denkbar wären, dann will das Gericht sich dazu äußern. Die Hauptangeklagten müssen nach Einschätzung von Oberstaatsanwalt Maximilian Laubmeier mit Freiheitsstrafen auf Bewährung rechnen.

Mutmaßliche Neonazi-Chefs auf der Anklagebank

Unter den insgesamt zehn Angeklagten befinden sich laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München der mutmaßliche "Divisionschef Deutschland" und drei "Sektionschefs" aus Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Die Männer sollen die im September 2000 vom Bundesinnenministerium verbotene Organisation "Blood & Honour" fortgeführt und rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet haben. Einige der Angeklagten sollen etwa Musik-CDs mit verbotenem Rechtsrock und Merchandising-Artikel mit verbotenen rechtsradikalen Symbolen verkauft und an Rechtsrock-Konzerten teilgenommen haben.

10 "Blood & Honour"-Mitglieder vor Gericht

Angeklagt sind die zehn Männer insbesondere wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot, einige auch wegen des Verdachts der Volksverhetzung oder wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Einer der Männer ist wegen Unterstützung der "Blood & Honour"-Fortführung angeklagt. Das Verfahren gegen einen weiteren, elften Angeklagten war vor Prozessbeginn gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.

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Deal mit Gericht wird angestrebt

Bei einer Verständigung einigen sich die Strafrichter mit den Beteiligten darauf, wie das Urteil in etwa ausfällt. Voraussetzung ist in aller Regel, dass sich der oder die Angeklagte zu einem Geständnis bereit erklärt. Das Gericht kann dann zum Beispiel sagen, in welchem Rahmen sich die zu erwartende Strafe bewegen wird. Der sogenannte "Deal" kommt zustande, wenn der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zustimmen. Dies spart allen Beteiligten Zeit.

Groß angelegte Polizeiaktion 2018

Im Dezember 2018 hatten Ermittler bei einer groß angelegten Polizeiaktion in fünf Bundesländern Wohnungen und Häuser durchsucht. Mehrere der jetzt Angeklagten saßen einige Zeit in Untersuchungshaft, bis die Haftbefehle außer Vollzug gesetzt oder aufgehoben wurden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte damals mitgeteilt, dass man den Rechtsextremisten vor allem durch Erkenntnisse des Landesamts für Verfassungsschutz auf die Schliche gekommen sei.

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2 Kommentare
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  • Wickie712 am 21.06.2022 14:48 Uhr / Bewertung:

    Zeugen ist nichts bekannt vom Inhalt, wissen aber welche Farbe die Mülltüte hatte.

  • Der wahre tscharlie am 20.06.2022 18:30 Uhr / Bewertung:

    Soll man mit Neo-Nazis "Deals" machen? Ich würde eher sagen, nein.

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