Prozess in München: Stalker im Liebeswahn stellt Ex-Kollegin nach
München - Was soll die Frau denn noch tun, damit ihr Ex-Kollege versteht, dass sie nichts von ihm will? Diese Frage stellen sich viele Prozessbeteiligte in dem Verfahren gegen Paul T. (35, Name geändert).
Stalker versetzt Opfer in Angst und Panik
Laut Antragsschrift ist die 38-Jährige zutiefst verängstigt, leidet an Schlafstörungen und Albträumen und ist inzwischen auf Schlafmittel angewiesen. Zudem habe sie chronische Kopfschmerzen und ihre sozialen Kontakte und Freizeitaktivitäten stark runtergefahren.
Grund ihrer Leiden sind die Nachstellungen von Paul T., der ihr Blumensträuße vor die Tür legte, sie anrief, sie verfolgte und immer wieder vor ihrer Neuperlacher Wohnung auftauchte. Die Frau bewege sich dort möglichst lautlos, damit ihr Peiniger nicht merke, dass sie zu Hause ist.
Münchner Staatsanwaltschaft fordert Unterbringung in einer Psychiatrie
14 solcher Vorfälle listet die Staatsanwaltschaft auf. Sie fordert die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie, da er an Schizophrenie und Liebeswahn leidet. Paul T. werden Körperverletzung, Nötigung und Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vorgeworfen, denn die Frau hatte zuvor ein Kontaktverbot erwirkt. Immer wieder wurde der Mann in Gewahrsam genommen, immer wieder stellte er ihr nach der Entlassung wieder nach.
In einem Fall kletterte er auf ihren Balkon und legte dort Schokolade ab. In einem anderen Fall kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Freund der 38-Jährigen.
Aber reichen die Vorwürfe für eine Unterbringung in der Psychiatrie? Das müssen der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner und seine Kammer entscheiden. Keine leichte Aufgabe.
"Die Problematik des Falles besteht in der Frage wie schwer die künftig womöglich von ihm zu erwartenden Straftaten ausfallen könnten", erklärt Verteidigerin Claudia Enghofer.
Dass Paul T. immer noch nicht verstanden hat, zeigt sich bei der Vernehmung seines Opfers. Am Ende fragt er die Frau, ob sie ihn nicht in der Psychiatrie besuchen wolle.
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