Prozess in München: Millionenbetrug mit Corona-Hilfen

Scheinrechnungen: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. Es geht um über acht Millionen.
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Die Staatsanwaltschaft München hat gegen mehrere Personen Verfahren wegen Millionenbetrugs mit Corona-Überbrückungshilfen eröffnet. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft München hat gegen mehrere Personen Verfahren wegen Millionenbetrugs mit Corona-Überbrückungshilfen eröffnet. (Symbolbild) © Hendrik Schmidt/dpa

München - Die Staatsanwaltschaft München I ist offenbar zwei groß angelegten Betrügereien mit Corona-Überbrückungshilfen auf die Schliche gekommen. Die Behörde hat jetzt jedenfalls Anklage in zwei Verfahren erhoben.

Corona-Betrug: Über acht Millionen Euro Schaden

Angeklagt sind demnach fünf Männer und eine Frau. Ihnen wird vorgeworfen, an der betrügerischen Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen mitgewirkt zu haben. Die zuständigen Stellen wurden dabei gezielt getäuscht, um die unberechtigte Auszahlung von Corona-Hilfen zu erreichen, berichtet Juliane Grotz, stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft. Der angerichtete Schaden wird auf über acht Millionen Euro geschätzt.

Vier Männer erschleichen sich mithilfe einer Scheinfirma Überbrückungshilfen

Im ersten Verfahren sind vier Männer (zwischen 24 und 51 Jahre alt) aus der Gastro- und Eventszene angeklagt. Sie sollen sich zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um sich mit dem Konstrukt einer Scheinfirma Überbrückungshilfen von über sechs Millionen Euro zu erschleichen.

Drei Angeschuldigte sitzen seit vergangenem Sommer in U-Haft. Ihr betrügerisches Geschäftsmodell laut Staatsanwaltschaft: Sie gründeten gemeinsam ein weiteres Unternehmen, das angeblich Hygieneprodukte, hygienefördernde Umbauten und Schulungsmaßnahmen verkaufen sollte.

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Mit Hilfe dieses Unternehmens stellten sie in großem Umfang Scheinrechnungen für Hygienemaßnahmen an eine Vielzahl von Unternehmen, darunter auch an ihre eigenen. Die Scheinrechnungen wurden dann von den jeweiligen Unternehmen genutzt, um hohe Aufwendungen im Rahmen der Beantragung von staatlichen Corona-Hilfen vorzutäuschen und so hohe Auszahlungen der Staatskasse an die jeweiligen Unternehmen zu erlangen.

Steuerfachwirt seit Juli in U-Haft

Im zweiten Verfahren ist ein 37-jähriger Steuerfachwirt angeklagt. Er soll in seiner Funktion als Büroleiter einer Münchner Steuerberatungskanzlei eigenverantwortlich Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen an die Industrie- und Handelskammer (IHK) bearbeitet und über zwei Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfen beantragt haben. Er sitzt seit Juli in U-Haft.

Ehefrau wegen Beihilfe angeklagt

Seine Masche: Unter dem Deckmantel einer Firma, die formal von seiner Ehefrau als "Strohfrau" - sie wird wegen Beihilfe ebenfalls verfolgt - betrieben wurde, verkaufte der 37-Jährige Hygiene-Luftfilter an Mandanten der Steuerberaterkanzlei zu völlig überhöhten Preisen.

Die von ihm oder seiner Frau auf diese Weise vereinnahmten Kaufpreise betrugen insgesamt über 1,6 Millionen Euro netto - über das Fünffache des tatsächlichen Marktpreises der Hygiene-Filter.

Der Komplex "Subventionsbetrug" bedeutet derzeit jedenfalls viel Fleiß-Arbeit für eine auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Abteilung der Staatsanwaltschaft. Allein für die jetzt zur Anklage gebrachten Taten sind im Laufe der Ermittlungen 60 Bände Ermittlungsakten und 54 Sonderbände entstanden. Beide Anklageschriften umfassen zusammen rund 200 Seiten.

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2 Kommentare
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  • Haan am 03.03.2023 01:44 Uhr / Bewertung:

    Werden im Gegenzug sogenannte "Coronaleugner" die nachweislich finanziellen Schaden erlitten haben, Anspruch auf Ersatz haben? Sehr wahrscheinlich genauso viel wie an Nebenwirkung erkrankte der Impfung, nämlich NIX.

  • SL am 02.03.2023 18:45 Uhr / Bewertung:

    Unglaublich in wie vielen Fällen sich unsere Behörden mit in Zusammenhang mit Corona haben reinlegen lassen. Man denke nur wie in diesem Fall an die Corona-Hilfen oder massenhaft abgerechnete PCR-Tests usw. Natürlich nichts gegen die Millionen-Maskengeschäfte von Frau Tandler, Herren Sauter und Nüsslein.

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