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Notarzt sagt in Raserprozess aus: Überlebender sah sich als Beifahrer

Eigentlich sollte das Urteil im Prozess um den tödlichen Raserunfall bereits gefallen sein. Ein Notarzt, der auf eigenen Wunsch hin allerdings noch als Zeuge vernommen werden möchte, sorgte jedoch für einen Aufschub. Am Mittwoch sagt er vor Gericht aus.
AZ/dpa |
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Der Angeklagte steht im Gerichtssaal vor seinem Rechtsanwalt Florian Schmidtke und verdeckt sein Gesicht.
Der Angeklagte steht im Gerichtssaal vor seinem Rechtsanwalt Florian Schmidtke und verdeckt sein Gesicht. © Matthias Balk/dpa

München - Auf eigenen Wunsch hat am Mittwoch der Notarzt im Prozess um einen tödlichen Raserunfall vor dem Amtsgericht München ausgesagt – und von einer wichtigen Äußerung des Angeklagten berichtet. Bei dem Verfahren gegen den 26-Jährigen steht vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob dieser oder sein bei dem Unfall ums Leben gekommener Freund am Steuer des mit über 300 Stundenkilometern auf der Autobahn 95 verunglückten Wagens saß. Die Ermittler waren lange von letzterem Szenario ausgegangen.

Notarzt: Aussage "Schien mir sehr glaubhaft"

Der Mediziner sagte nun aus, dass der Student an der Unfallstelle keine Erinnerung an den unmittelbaren Crash gehabt habe. "In welchem Auto bin ich denn gesessen, das war wirklich die erste Frage, die er mir gestellt hat", berichtete der Zeuge. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte, sein getöteter Freund und weitere Kumpels sich Luxusautos gemietet hatten, tagelang damit herumgefahren waren und sich dabei auch illegale Rennen geliefert haben. In mindestens 149 Fällen sollen sie viel zu schnell unterwegs gewesen zu sein.

"Es schien mir sehr glaubhaft, dass er nicht wusste, was passiert ist", betonte der zuerst eingetroffene Notarzt. Als der Student die Marke des Unfallautos erfahren habe, habe er dann geantwortet, dass er wohl der Beifahrer gewesen sei.

Einschätzung des Notarztes: Getöteter war Beifahrer

Dies sei ihm schlüssig vorgekommen, als er nach der Einlieferung des Patienten ins Krankenhaus erneut zur Unfallstelle gefahren sei und den Auffindeort des Angeklagten mit der Lage des herausgerissenen Beifahrersitz verglichen habe, schilderte der Arzt. Der Beifahrersitz war zu diesem Zeitpunkt allerdings verrückt worden. Dies war im Prozess ohne Wissen des Zeugen bereits zur Sprache gekommen. Daraufhin bilanzierte der Notarzt, dass nach seiner Einschätzung aufgrund der Verletzungen dann doch davon auszugehen sei, dass der Getötete auf der schwer beschädigten Beifahrerseite gesessen habe – und nicht der vergleichsweise leicht verletzte Angeklagte.

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Letztlich blieb bei dem Zeugen Erstaunen: "Dass aus diesem Auto überhaupt ein Mensch lebend herauskommen kann, war mir nicht erklärlich. Das war ein Trümmerfeld, ich habe sowas in meiner Karriere noch nicht erlebt." Der Überlebende ist wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung angeklagt.

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9 Kommentare
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  • .x.x. am 02.03.2023 08:51 Uhr / Bewertung:

    Also hat der Herr Arzt nichts Neues zum Prozess beitragen können, außer dass er sich damit rühmen kann, in der Zeitung zu stehen und durch den verlängerten Prozess weitere Kosten verursacht zu haben.
    Und was den Angeklagten betrifft: Wer sich immer wieder hochmotorisierte Wagen leiht, damit vorsätzlich wie ein Idiot herum rast, der sollte lebenslang keinen Führerschein mehr bekommen. Wegen mir kann der sogar freigesprochen werden, denn der Getötete trägt ja offenbar einen guten Teil der Schuld selbst mit, wenn er die Raserei immer wieder mitgemacht hat.

  • Hanswurst am 01.03.2023 18:40 Uhr / Bewertung:

    Komisch, ich hätte gedacht, das sieht man an den Spuren, die der Gurt beim Unfall an der rechten, bzw. linken Schulter hinterlässt, auf welcher Seite im Auto jemand gesessen ist...

  • tutwaszursache am 02.03.2023 17:55 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Hanswurst

    Bei Sechspunktgurten wohl nicht, aber ich glaube nicht, dass dieser R8 welche hatte.

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