Prozess in München: Messer-Attacke auf der Rolltreppe am Stachus

Versuchter Mord? Mit einem Cuttermesser greift der Angeklagte sein Opfer an. Nun steht er in München vor Gericht.
John Schneider
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Der Angeklagte.
Der Angeklagte. © jot

München – Der Angriff kam völlig überraschend für den 23-Jährigen. Zwar hatte es vorher eine kurze Auseinandersetzung mit James D. (30, Name geändert) auf dem Stachus gegeben, aber mit einer weiteren Attacke rechnete das Opfer nicht. Zumal der Angeklagte von hinten angegriffen haben soll, das Opfer den 30-Jährigen in diesem Moment also nicht sehen konnte.

Deswegen geht die Staatsanwaltschaft von Heimtücke und versuchtem Mord sowie gefährlicher Körperverletzung aus. Der Schnitt, den James D. seinem Opfer mit einem Cuttermesser verpasste, ging 16 Zentimeter vom Kehlkopf bis zum linken Ohr. Lebensgefährlich. Unter laufender notärztlicher Behandlung wurde der 23-Jährige in den Schockraum des Rechts der Isar gebracht. Von dort konnte er aber bald wieder entlassen werden.

Anwälte des Angeklagten bestreiten Tötungsabsicht

Ihr Mandant habe niemanden töten wollen, lässt der Angeklagte seine Anwälte Julian Ackermann und Alexander Esser erklären. Auch eine Erklärung für die Gewalttat gab es seitens der Verteidiger. James D. hatte Frust bei der Arbeit, dann auch noch Streit mit der Freundin, so dass er am Tattag sehr viel getrunken habe: Bier und Whiskey-Cola.

In den frühen Morgenstunden des 10. September 2021 sei er dann am Stachus gelandet. Und eigentlich habe er das spätere Opfer nur fragen wollen, wo es denn um diese Uhrzeit noch Alkohol zu kaufen gäbe. Doch der Mann habe verärgert reagiert und aggressiv gefragt, ob's ein "Problem" gäbe.

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Attacke nach Beleidigung?

Laut Anklage gab es dann eine kleine Schubserei, einen Wortwechsel, aber mehr nicht. Ein Freund des Opfers griff noch schlichtend ein, dann wandten sich die beiden Freunde ab und gingen zur Rolltreppe in Richtung Sperrengeschoss.

James D. verfolgte sie. Die Verteidiger erklären, dass er als Reaktion auf eine Beleidigung und eine abfällige Geste zugestochen habe. Er habe das Messer dabei schwungvoll, aber mit nur wenig Kraft geführt.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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1 Kommentar
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  • gast100 am 17.05.2022 08:31 Uhr / Bewertung:

    Die Begründungen für die Gewalttat.
    Dass sich manche Anwälte nicht genieren Frust und Alkohol für solche hinterhältigen Attacken hervor zu zaubern.

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