Starnberger Dreifachmord: Schwere Vorwürfe der Pflichtverteidiger

Im Prozess um den Dreifachmord in Starnberg haben die Pflichtverteidiger ihre Entpflichtung beantragt. Den Corona-Schutzmaßnahmen fehle der Realitätsbezug und überschreite die Willkürgrenze.
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Samuel V. mit seinem Anwalt Alexander Stevens.
Samuel V. mit seinem Anwalt Alexander Stevens. © Sven Hoppe/dpa

München - Wegen ihrer Meinung nach zu restriktiven Zugangsregeln zum Gericht - trotz gelockerter Coronamaßnahmen - haben die beiden Pflichtverteidiger des im Fall des Starnberger Dreifachmordes mitangeklagten Samuel V. ihre Entpflichtung in dem Verfahren beantragt.

Pflichtverteidiger beantragen Entpflichtung im Verfahren

Das hat Dr. Alexander Stevens in seinem und dem Namen des anderen Pflichtverteidigers Alexander Betz am Donnerstag mitgeteilt. "Den von der Justizverwaltung und der Kammer angeordneten Corona-Schutzmaßnahmen fehlt nicht nur jeder Realitätsbezug, sie überschreiten in rechtlicher Hinsicht auch die Willkürgrenze", schreibt Betz in seinem Antrag an das Landgericht München II.

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Tat gestanden: Kumpel und Eltern getötet

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22 Jahre alten Hauptangeklagten Max B. und seinem mutmaßlichen Komplizen Samuel V. Mord, besonders schweren Raub und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. B. hatte in dem Prozess bereits gestanden, seinen Kumpel und dessen Eltern erschossen zu haben.

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