Prozess in München: Maserati rast bei Rot auf Kreuzung - Mann stirbt

Der damals 18-jährige Fahrer wird zu einer Haftstrafe verurteilt - und geht in Berufung.
von  John Schneider
Ein 21-Jähriger war nach einem Verkehrsunfall zu einer Haftstrafe verurteilt worden und legte jetzt Berufung eingelegt. (Symbolbild)
Ein 21-Jähriger war nach einem Verkehrsunfall zu einer Haftstrafe verurteilt worden und legte jetzt Berufung eingelegt. (Symbolbild) © Hendrik Schmidt/dpa

München - Das Amtsgericht hat ihn wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ivan P. (21, Name geändert) war im September 2019 mit dem Maserati seines Chefs auf eine Kreuzung bei Garching gerast - obwohl die Ampel rot für ihn angezeigt haben soll.

Der junge Mann aus dem Raum Karlsruhe legte Berufung ein. So wie die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage. Keiner schien so recht mit dem Urteil zufrieden. Jetzt muss die Jugendkammer des Landgerichts entscheiden.

Mit 260 Stundenkilometern über die Autobahn

Dass er am Tag des Unfalls sowie am Tag davor mehrfach von der Polizei in der Münchner City angehalten, kontrolliert und ermahnt wurde, konnte Ivan P. nicht davon abbringen, den Maserati auf der A9 noch einmal auf 260 Stundenkilometer zu beschleunigen und dabei die dort geltende Geschwindigkeitsbegrenzung zu ignorieren. Sein Beifahrer fotografierte den Tacho mit der Anzeige 260.

Auch nach der Abfahrt von der Autobahn war Ivan P. viel zu schnell unterwegs. Er raste mit überhöhter Geschwindigkeit auf eine Kreuzung zu. An eine rote Ampel kann er sich nicht erinnern, erklärt der 21-Jährige gestern beim Auftakt des Berufungsprozesses. Er spricht lediglich von Lichtblitzen, die er gesehen habe.

Mutter des verunglückten Beifahrers reagiert ablehnend

Sein Maserati hatte einen BMW erwischt, der gerade über die Kreuzung fuhr. Der Fahrer des BMW sitzt wie die Mutter seines bei der Kollision tödlich verletzten Beifahrers als Nebenkläger im Gerichtssaal.

Als der Anwalt des Angeklagten, Stephan Tschaidse, die Entschuldigung seines Mandanten ankündigt, reagiert die Mutter ablehnend, will sich zunächst auch nicht von einer vorgeschlagenen Geldzahlung beschwichtigen lassen. Die Entschuldigung kommt für sie viel zu spät. "Sie haben die Möglichkeit, ihn zu stoppen", sagt sie stattdessen in Richtung der Richterbank.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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