Prozess in München: Mann drohte mit Molotow-Cocktail

Im Streit um ein Handy soll ein 21-Jähriger versucht haben, in einer Shisha-Bar in der Nähe des Ostbahnhofs einen Brand zu legen.
John Schneider
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Der Angeklagte und Anwältin Ingrid Babic.
Der Angeklagte und Anwältin Ingrid Babic. © Daniel von Loeper

München - Aren P. (21, Name geändert) hat sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft des versuchten Mordes schuldig gemacht. Aus nichtigem Grund: Ihm war sein Handy abhandengekommen.

Automaten-Spiel: Angeklagter verlangt Geld vom Wirt zurück

Die Geschichte begann am Abend des 7. März des vergangenen Jahres in einer Shisha-Bar nahe dem Ostbahnhof. Gegen 21.45 Uhr war der junge Mann mit dem Wirt der Bar in Streit geraten. Es ging um einen Automaten, in den ein Begleiter des Angeklagten 50 Euro gesteckt hatte, aber kein Rückgeld bekam.

Aren P. verlangte das Rückgeld daraufhin vom Wirt, der das Ansinnen aber ablehnte. Wutentbrannt hat Aren P. dann laut Anklage Biergläser in Richtung des Wirts und anderer Gäste geschleudert, ohne diese zu treffen. Aren P. wurde in den Vorraum des Lokals gebracht, und der Wirt alarmierte die Polizei. Der Angeklagte lief fort - ohne sein Handy.

Angeklagter kehrt mit Molotow-Cocktail in die Bar zurück

Das wollte er dann ausgerechnet mit Hilfe der Polizei wiederbekommen. Doch die Beamten der Bundespolizei und in der Ettstraße verwiesen ihn lediglich ans Fundbüro.

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Aren P. entschloss sich dann laut Anklage, sich mit einem Molotow-Cocktail zu bewaffnen, um sein Handy zurückzubekommen. An einer Tankstelle kaufte er Benzin, füllte dieses in eine Bierflasche und versah die Flasche mit einem Docht aus Papier. So gerüstet, kehrte er in die Bar zurück und verlangte den Wirt.

Im Vorraum bespritzte er laut Anklage dann den Wirt und andere Gäste mit Benzin, drohte: "Ich zünde euch alle an!" Doch bevor er den Molotow-Cocktail anstecken konnte, schlug ihn der Wirt, die Bierflasche fiel zu Boden. Aren P. floh. 

Der Prozess wird fortgesetzt.

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5 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Witwe Bolte am 02.02.2021 19:51 Uhr / Bewertung:

    In den USA wäre dieser Kriminelle unverpixelt und mit voller Namensnennung in den Medien.

  • Ach so am 03.02.2021 01:06 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    na ja, das gibt es auch hier auch, dass Täter zumindest mit uns ve.trauten Vornamen und Nachnamenkürzel inkl. Bild gezeigt werden. Bei allen anderen muss man lesen, was nicht geschrieben steht

  • Dr. Schönfärber am 03.02.2021 08:08 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Jetzt mit Biden nicht mehr.

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