Prozess in München: Im Streit zugestochen - Opfer wird gerettet

Ein 34-Jähriger war seinem Bruder zur Hilfe geeilt und sagt vor Gericht, dass er in Notwehr gehandelt hat.
John Schneider
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Der Angeklagte vor dem Münchner Landgericht.
Der Angeklagte vor dem Münchner Landgericht. © Daniel von Loeper

München - Sergiu T. (Namen geändert) will in Notwehr gehandelt haben. Doch sein Opfer und die Staatsanwaltschaft erzählen eine andere Geschichte. Und die hat den 34-Jährigen auf die Anklagebank des Landgerichts gebracht. Der Vorwurf: versuchter Totschlag.

Das ist laut Anklage passiert: Am Abend des 20. März des vergangenen Jahres geriet Ivan T., der Bruder des Angeklagten, mit einem Bekannten in Streit, weil dieser nicht mit ihm trinken wollte. Ivan T. kassierte einen Schlag und rief daraufhin nach dem 34-Jährigen.

Im Flur kam es dann zur Schlägerei. Das Opfer traf den Angeklagten mit einem Schlag am Auge. Sergiu T. wandte sich ab, ging in seine Küche und holte sich dort einen spitzen Gegenstand, wahrscheinlich ein Messer. Damit stach der 34-Jährige seinem Opfer in den Bauch.

Er trank am Wochenende gerne so lange, bis er betrunken war

Ein Stich, der eine Rippe und eine Arterie durchtrennte. Das Opfer brach im Flur zusammen. Die Hausbewohner waren inzwischen auf den Streit aufmerksam geworden und alarmierten die Polizei. Das Opfer wird gerettet.

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Im Prozess wird gestern vor allem der Alkoholkonsum des Angeklagten aufgearbeitet. Der Bauarbeiter erklärt, dass er am Wochenende gerne so lange Bier, Wein und Schnaps getrunken habe - bis er betrunken war. Sonntags habe er aber versucht, nicht zu trinken, um am Tag darauf fit für die Arbeit zu sein.

Die scheint er gut zu machen. Jedenfalls wolle ihn der alte Arbeitgeber gerne zurück, berichtet Anwalt Olaf Groborz. Der Prozess wird fortgesetzt.

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1 Kommentar
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  • am 26.01.2021 07:11 Uhr / Bewertung:

    Es hilft doch längst keine Betütelung mehr - sondern Strafen wie in den USA. Mehrjährige Gefängnisstrafen - und Geldstrafen über die 10.000 € hinaus - nicht eine Ermahnung = Freiheitsstrafe auf Bewährung. Furchtbare Gesetzverwirklichung!

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