Prozess in München: Hat ein 60-Jähriger zwei Frauen zur Prostitution gezwungen?

Der Angeklagte schweigt beim Prozessauftakt zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.
John Schneider
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Opfer sind zwei Frauen, die der Prostitution nachgingen und dem Mann die Hälfte ihrer Einkünfte aushändigen mussten. (Symbolbild)
Opfer sind zwei Frauen, die der Prostitution nachgingen und dem Mann die Hälfte ihrer Einkünfte aushändigen mussten. (Symbolbild) © imago images/Rolf Kremming

München - "Geld schläft nicht." Mit diesem und ähnlichen markigen Sprüchen sowie Drohungen soll ein 60-Jähriger zwei Frauen zur Prostitution nach seinen Vorgaben gezwungen haben. Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen.

Prostitution: Frauen mussten die Hälfte der Einnahmen abgeben

Opfer sind laut Anklage zwei Frauen (29 und 30 Jahre alt), die in verschiedenen, auch Münchner Bordellen, der Prostitution nachgingen und dem Mann die Hälfte ihrer Einkünfte aushändigen mussten.

Die 30-Jährige, die vom August 2015 bis Juni 2019 für den Angeklagten gearbeitet haben soll, habe diesem insgesamt 63.000 Euro abgeben müssen. Ihre mutmaßliche Leidensgenossin habe von Oktober 2017 bis September 2019 sogar 300.000 Euro gezahlt.

Auch Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung kommt in Frage

Die Frauen durften nicht zwei Wochen am Stück Urlaub machen und wurden bedroht, wenn sie nicht die geforderten täglichen Mindestzahlungen leisten konnten. Auf Krankheiten oder Unpässlichkeiten sei von dem Angeklagten keinerlei Rücksicht genommen worden.

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Erschwerend kommt ein weiterer Anklagepunkt hinzu: Im Juni 2019 soll der Angeklagte der 30-Jährigen aus Verärgerung eine Coladose an den Kopf geworfen haben. Die Frau erlitt eine Schürfwunde an der Schläfe, eine Schädelprellung sowie Muskelverhärtungen an Schulter und Nacken. Sie musste sich in ärztliche Behandlung begeben. Richter Gilbert Wolf erklärt, dass in diesem Punkt auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Frage komme.

Der 60-Jährige soll die Frau nach der Attacke noch aufgefordert haben, wieder ihrer Arbeit nachzugehen. Doch die 30-Jährige hatte nun offenbar endgültig genug, fuhr zurück in ihre österreichische Heimat. Ihrem mutmaßlichen Zuhälter soll sie danach keinen weiteren Cent gezahlt haben.

Der Prozess dauert an.

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  • Witwe Bolte am 12.05.2022 11:11 Uhr / Bewertung:

    In anderen EU-Ländern wäre so was kaum möglich, z.B. Skandinavien.
    Aber Deutschland ist bekanntlich der "Puff Europas" - zu Lasten der oft ausgebeuteten Frauen.
    Teile der Grünen wollten doch mal dieses ganze Gewerbe verbieten bzw. die Freier bestrafen lassen, die solche Dienste in Anspruch nehmen. Aber man hört schon lang nix mehr davon.
    Die Bordell-Lobby scheint sehr mächtig zu sein.

  • Rosinerl am 12.05.2022 16:56 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Es ist halt schwierig: wenn die Linken das Geschäft der Prostituierten einerseits als das Normalste der Welt betrachten, andererseits Freier aber bestrafen wollen, wenn sie die Dienstleistungen der Damen in Anspruch nehmen wollen. Da muß man sich dann schon entscheiden: entweder verurteilt und verbietet man Beides oder man akzeptiert Beides. Hier ist der Fall natürlich insofern klar, als daß die beiden Damen dazu gezwungen wurden. Das ist definitiv verboten.

  • Der wahre tscharlie am 12.05.2022 17:07 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    "In anderen EU-Ländern wäre so was kaum möglich, "

    Lustig Witwe, dein ganzer Kommentar. Soll ich dir mal als ehem. LKW-Fahrer erzählen, was in anderen EU-Ländern bzgl. Prostitution los ist? grinsen Da würdest du Augen machen.

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