Prozess in München: Frauen mit Juju-Schwur in die Prostitution gelockt

Zwei Frauen nutzten den westafrikanischen Glauben für ihre kriminellen Zwecke.
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Die beiden Angeklagten und ihre Anwälte.
Die beiden Angeklagten und ihre Anwälte. © Daniel von Loeper

München – Zwei Frauen nutzten den westafrikanischen Glauben für ihre kriminellen Zwecke. Zwei Nigerianerinnen, 26 und 35 Jahre alt, sitzen am Donnerstag auf der Anklagebank des Landgerichts. 

Drohungen mit Magie und Schwüren

Der Vorwurf: Sie sollen zwei andere Frauen aus dem westafrikanischen Land getäuscht und zur Prostitution nach Italien gebracht haben - mit der Macht der Magie. Da eine der Angeklagten in München lebt, wird die Sache hier verhandelt.

Eine große Rolle spielte in beiden Fällen laut Anklage der sogenannte Juju-Glaube. Damit wurden die Frauen dazu angehalten, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Der erste Fall: Die 26-Jährige täuschte ihrem Opfer, einer heute 32-jährigen ehemaligen Kollegin in einem Friseursalon in Benin City vor, dass sie einen Job in Italien für sie habe. Die beiden kamen überein, dass die 32-Jährige 30.000 Euro für die Reisekosten zu entrichten habe. Zur Rückzahlung verpflichtete sie sich mit einem Juju-Schwur. Erfüllte sie ihre Pflichten nicht, drohten ihr durch den Schwur schwere körperliche Folgen bis hin zum Tod.

Zwangsprostitution in Turin

Das Opfer ließ sich darauf ein, reiste nach Italien, wo sie von den beiden Komplizinnen in einem Camp abgeholt und nach Turin gebracht wurde. Erst dort wurde ihr eröffnet, dass sie fortan als Prostituierte zu arbeiten habe. Aus Angst vor den Folgen eines nicht eingehaltenen Juju-Schwurs fügte sich die Frau - vorerst - in ihr Schicksal. In sieben Monaten nahm sie 10.000 Euro ein. Geld, das sie komplett an die 35-jährige Angeklagte abgeben musste. Mit einem zweiten Opfer lief es laut Anklage auf sehr ähnliche Weise ab.

Die beiden Frauen legen ein Geständnis ab

Das Gericht schlägt ein Rechtsgespräch vor. Es kommt tatsächlich zu einer Einigung. Die Jüngere, zur Tatzeit noch Heranwachsende, soll demnach zu einem Dauerarrest von vier Wochen verurteilt werden. Die Strafe hat sie durch ihre U-Haft aber bereits abgegolten.

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Ihre ältere Komplizin wird zu einer Haftstrafe zwischen einem Jahr und acht Monaten und zwei Jahren verurteilt. Die Strafe werde aber zur Bewährung ausgesetzt. Alle Prozessbeteiligten sind einverstanden. Die beiden Frauen legen danach ein Geständnis ab. Der Prozess wird fortgesetzt.

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3 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Witwe Bolte am 04.11.2022 16:58 Uhr / Bewertung:

    Andere Länder, andere Sitten.

  • Der wahre tscharlie am 04.11.2022 15:56 Uhr / Bewertung:

    Wie können die da ein Deal machen? Hatte der Richter kein Hintergrundwissen zu dem Juju-Schwur und der nigerianischen Mafia?
    Hier eine Doku von 2021 zu dem Thema. Titel: "Die Schwarze Axt - Nigerias Mafia in Deutschland "

  • Durchblicker am 04.11.2022 10:23 Uhr / Bewertung:

    Ich kann mich nur wiederholen: Unsere Justiz verkommt angesichts solcher "Strafen" zur Lachnummer!

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