Prozess in München: Frauen mit Juju-Schwur in die Prostitution gelockt
München – Zwei Frauen nutzten den westafrikanischen Glauben für ihre kriminellen Zwecke. Zwei Nigerianerinnen, 26 und 35 Jahre alt, sitzen am Donnerstag auf der Anklagebank des Landgerichts.
Drohungen mit Magie und Schwüren
Der Vorwurf: Sie sollen zwei andere Frauen aus dem westafrikanischen Land getäuscht und zur Prostitution nach Italien gebracht haben - mit der Macht der Magie. Da eine der Angeklagten in München lebt, wird die Sache hier verhandelt.
Eine große Rolle spielte in beiden Fällen laut Anklage der sogenannte Juju-Glaube. Damit wurden die Frauen dazu angehalten, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Der erste Fall: Die 26-Jährige täuschte ihrem Opfer, einer heute 32-jährigen ehemaligen Kollegin in einem Friseursalon in Benin City vor, dass sie einen Job in Italien für sie habe. Die beiden kamen überein, dass die 32-Jährige 30.000 Euro für die Reisekosten zu entrichten habe. Zur Rückzahlung verpflichtete sie sich mit einem Juju-Schwur. Erfüllte sie ihre Pflichten nicht, drohten ihr durch den Schwur schwere körperliche Folgen bis hin zum Tod.
Zwangsprostitution in Turin
Das Opfer ließ sich darauf ein, reiste nach Italien, wo sie von den beiden Komplizinnen in einem Camp abgeholt und nach Turin gebracht wurde. Erst dort wurde ihr eröffnet, dass sie fortan als Prostituierte zu arbeiten habe. Aus Angst vor den Folgen eines nicht eingehaltenen Juju-Schwurs fügte sich die Frau - vorerst - in ihr Schicksal. In sieben Monaten nahm sie 10.000 Euro ein. Geld, das sie komplett an die 35-jährige Angeklagte abgeben musste. Mit einem zweiten Opfer lief es laut Anklage auf sehr ähnliche Weise ab.
Die beiden Frauen legen ein Geständnis ab
Das Gericht schlägt ein Rechtsgespräch vor. Es kommt tatsächlich zu einer Einigung. Die Jüngere, zur Tatzeit noch Heranwachsende, soll demnach zu einem Dauerarrest von vier Wochen verurteilt werden. Die Strafe hat sie durch ihre U-Haft aber bereits abgegolten.
Ihre ältere Komplizin wird zu einer Haftstrafe zwischen einem Jahr und acht Monaten und zwei Jahren verurteilt. Die Strafe werde aber zur Bewährung ausgesetzt. Alle Prozessbeteiligten sind einverstanden. Die beiden Frauen legen danach ein Geständnis ab. Der Prozess wird fortgesetzt.
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