Prozess in München: Einvernehmlicher Sex oder Vergewaltigung?

Ein 43-Jähriger soll eine Frau mit Behinderung zum Sex gezwungen haben. Er bestreitet den Vergewaltigungsvorwurf vor Gericht.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der 43-Jährige beim Prozessauftakt, er habe eine sexuelle Beziehung zur Frau gehabt.
Der 43-Jährige beim Prozessauftakt, er habe eine sexuelle Beziehung zur Frau gehabt. © Bernd Wackerbauer

München - "Ich war selber schockiert." Peter F. (43, Namen geändert) ist sich keiner Schuld bewusst und sagt, er sei überrascht gewesen, als der Vorwurf gegen ihn laut wurde. Der Maler soll eine Frau mit Behinderung in ihrer Wohnung vergewaltigt haben. Doch der bullige Mann auf der Anklagebank bestreitet das vehement.

Vor Gericht sagt der 43-Jährige aus, dass er sein mutmaßliches Opfer (38) bereits seit 2011 kenne. Die beiden hatten sich über ein Internet-Portal kennengelernt und auch eine sexuelle Beziehung gehabt. Die sei aber bereits nach kurzer Zeit beendet worden, erklärt der Angeklagte.

Am 1. April 2018 stand Peter F. aber wieder bei der behinderten Petra B. vor der Tür. Zunächst war das Opfer laut Anklage mit dem Austausch von Zärtlichkeiten einverstanden.

Vergewaltigung oder einvernehmlicher Sex? 

Doch dann kippte die Stimmung. Die Frau erklärte Peter T. laut Anklage, dass sie kein Kondom habe und es deshalb nicht zum Geschlechtsverkehr kommen könne.

Völlig unvermittelt soll er sie laut Anklage kurz darauf mit der flachen Hand auf die Wange geschlagen, ihr mit seinem Unterarm gegen den Hals gedrückt und sie dann vergewaltigt haben. Peter T. widerspricht, der Sex sei einvernehmlich gewesen, erzählt er.

Lesen Sie auch

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.