Vergewaltiger vom Englischen Garten: Fünf Jahre Haft
München - Er lebt in seiner eigenen Welt. Ion T. (44, Name geändert) glaubt, dass man Frauen auch gegen ihren Willen küssen und bedrängen darf. Unrechtsbewusstsein? Fehlanzeige. Im Gegenteil, als sein Opfer, eine 68-Jährige, die er am 5. Dezember des vergangenen Jahres im Englischen Garten angegriffen hat, am Freitag vor Gericht aussagt, bedroht er diese noch.
Täter bedroht Opfer vor Gericht
Das kommt beim Gericht nicht gut an. Zumal Ion T. im Laufe des Prozesses auch die Staatsanwältin und die Richter bedroht haben soll.
Sein Verteidiger Jürgen Hadinger pocht darauf, dass sein Mandant zumindest ein Teilgeständnis abgelegt hat. Ja, er habe an diesem 5. Dezember in der Nähe des Teehauses im Englischen Garten die Frau geküsst, aber dass sei doch kein Verbrechen, meint er.
Verteidiger: "Küssen ist kein Verbrechen"
Dass er seinem Opfer auch die Zunge in den Mund steckte, und das mindestens zwei Mal, dass er zwei Mal von ihr in die Zunge gebissen wurde, dass er sie mit einem Stirnband knebelte und versucht haben soll, ihr in den Intimbereich zu greifen, streitet der Mann ab. Er zweifelt allen Beweisen zum Trotz zudem an, dass er der Frau eine Rippe gebrochen haben soll, als er sich auf sie legte.
Dass der Spaziergängerin, die mit ihrem Hund unterwegs war, nicht mehr passierte, ist einem Zeugen zu verdanken. Als dieser am Tatort auftauchte, musste Ion T. von seinem Opfer ablassen. Aber statt zu fliehen, ging er auf den Zeugen los, schrie ihn an, er solle verschwinden.
Der blieb aber unerschrocken, drohte, die Polizei zu verständigen. Erst als Ion T. merkte, dass sein Opfer die Gelegenheit genutzt hatte, um ihm zu entkommen, brach er die Attacke ab und floh.
Vergewaltigung im Englischen Garten: DNA-Spur überführte Täter
Eine DNA-Spur brachte die Polizei auf die Spur des Mannes. Etwa zehn Tage nach der Tat wurde er festgenommen.
Während sein Verteidiger drei Jahre und acht Monate für angemessen hält, fordert die Staatsanwältin 17 Monate mehr. Das Gericht bleibt schließlich mit dem Urteil fünf Jahre Haft wegen schwerer Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung nur drei Monate unter dieser Forderung.
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