Prozess in München: Bewusstlosen Mann getreten und geschlagen

Vier junge Männer sitzen auf der Anklagebank im großen Gerichtssaal der JVA Stadelheim. Ein Prozess mit Hindernissen.
John Schneider
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Zwei der Angeklagten mit ihren Anwälten.
Zwei der Angeklagten mit ihren Anwälten. © Daniel von Loeper

München - Es ist ein Prozess mit Hindernissen, der da jetzt im großen Gerichtssaal der JVA Stadelheim verhandelt wird. Vier junge Männer (21, 23, 24 und 25 Jahre alt) sind des versuchten Totschlags angeklagt.

Ungeimpfte Angeklagte mussten in Quarantäne

Doch der erste Anlauf, ihnen den Prozess zu machen, scheiterte im Sommer nach acht Verhandlungstagen. Unter anderem weil sich die Protokollführerin mit Corona infiziert hatte und die ungeimpften Angeklagten in Quarantäne mussten.

Am Mittwoch also der zweite Anlauf. Noch einmal verliest die Staatsanwältin die Anklageschrift: Nach den Ermittlungen der Anklagebehörde waren bei einer Party in einem Versicherungsgebäude an der Fürstenrieder Straße in der Nacht zum 13. Juni 2020 zwei Männer aneinandergeraten. Einer der jetzt Angeklagten (23) wurde telefonisch zur Hilfe geholt.

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Streit unter jungen Männern eskaliert

Da sich dann auch das spätere Opfer Alban G. (Name geändert) einmischte, kam es zum kurzen Streit mit dem 23-Jährigen. Während das Opfer aber dachte, die Auseinandersetzung sei nun beendet, rief der 23-Jährige laut Anklage Freunde in Dachau an und bat sie in die Fürstenrieder Straße zu kommen, um ihn zu unterstützen.

Kaum waren diese angekommen, verlagerte sich der Streit auf die Straße. Das sichtlich alkoholisierte Opfer tauschte mit der Gruppe um die Angeklagten Beleidigungen aus. Ein Freund des Opfers versuchte zu schlichten, aber ohne Erfolg. Als einer der Männer aus der Gruppe dann einen Zimmermannshammer schwang, schob der Freund Alban G. weg, um eine Eskalation zu verhindern. Doch der schwang nun seinerseits drohend seine Bierflasche und stieß weitere Beleidigungen aus.

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Angeklagte sollen auf Opfer eingeschlagen und -getreten haben

Die Angeklagten verfolgten die beiden. Als das Opfer dies bemerkte, zerschlug es die Bierflasche, hielt den abgebrochenen Flaschenhals drohend in die Richtung seiner Kontrahenten.

Die Gruppe der Angreifer zeigte sich wenig beeindruckt und lief Alban G. nach. Der versuchte nun in Richtung Waldfriedhof zu fliehen, wurde aber bald gestellt. Die vier Angeklagten sollen dann gemeinsam mit Schlägen und Tritten den betrunkenen Gegner traktiert haben. Auch als dieser bereits bewusstlos am Boden lag. Für die Staatsanwaltschaft ist das versuchter Totschlag.

Strafen bis zu drei Jahren und drei Monaten

Doch bei der Verhandlung im Sommer hatte sich bereits gezeigt, dass ein Tötungsvorsatz nur schwer zu beweisen ist. In einem Rechtsgespräch mit den Prozessbeteiligten schlägt die Kammer unter dem Vorsitz von Stephan Kirchinger daher lediglich Strafen bis zu drei Jahren und drei Monaten für gefährliche Körperverletzung vor, bei zwei Angeklagten zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Ankläger und Angeklagte stimmen dem zu.

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3 Kommentare
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  • Kadoffesalod am 06.11.2021 11:33 Uhr / Bewertung:

    "Party in einem Versicherungsgebäude an der Fürstenrieder Straße" ?

    War das auf einer Betriebsfeier der Versicherungsgesellschaft oder wie ist das zu verstehen?

  • Ach so am 04.11.2021 12:32 Uhr / Bewertung:

    Wenn ich jemanden, der schon bewustlos am Boden liegt, weiter so derart traktiere, was sonst ist es dann als versuchter Totschlag? (erinnert sehr an Fall inBerlin, wo junger Mannvon 5 Männern solange gegen den Kopf getretenwurde bis er starb und man auch ihnen angebl.keine Töt.absicht unterstellen konnte/wollte). Als am ehem. Partygelände NäheOstbahnof ein Mann einen Gegner einen Schlag mit seinem Schirm gab (aber nicht etwa mit der Schirmspitze. Das Opfer war auch nicht bewuslos) weil der seine Freundin anging, erfolgte eine Anklage wegen Mo rdversuchs. Die Beteiligenkonstell. war eine andere. Wäre sehr sxhlimm, wenn sich danach die Art der Anklage richten würde.

  • eule75 am 04.11.2021 20:48 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Ach so

    Auf einen wehrlosen, am Boden liegenden Menschen einzutreten - Abschaum.

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