Münchner Kastrationsprozess: Opfer hoffte auf Ende der Pornosucht

Ein 32-Jähriger ließ sich gleich mehrmals von dem Angeklagten (66) am Unterleib operieren. Die Aussagen des Opfers vor Gericht.
John Schneider
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Der wegen Mordes durch Unterlassen angeklagte Mann (Mitte) wird in den Gerichtssaal geführt.
Der wegen Mordes durch Unterlassen angeklagte Mann (Mitte) wird in den Gerichtssaal geführt. © Sven Hoppe/dpa

München - Eigentlich hat keiner der verschiedenen Eingriffe zu einem echten Erfolg geführt, sagt Peter F. (32, alle Namen geändert) am Dienstag im Kastrationsprozess. Der Mann aus Baden-Württemberg ist einer der Kunden des Angeklagten gewesen und hatte gehofft, dass ihm dieser mit chirurgischen Eingriffen im Genitalbereich helfen könne, seine Pornosucht zu bekämpfen.

Anklage wegen Mord durch Unterlassen

Karl T. muss sich seit vergangener Woche vor dem Landgericht unter anderem wegen Mord durch Unterlassen verantworten. Einer seiner Kunden war nach einem Eingriff in der Obhut des vorgeblichen Mediziners verstorben. Peter F. berichtet im Zeugenstand, dass sich der Elektriker ihm und seiner Frau gegenüber als Rettungsassistent und Hubschrauberpilot ausgegeben habe.

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Das Opfer wollte gegen seine Pornosucht vorgehen

Er habe sich deshalb gewundert, in welch beengten Verhältnissen Karl T. in Markt Schwaben gelebt habe. Misstrauisch wurde er dennoch nicht. Im Gegenteil: Karl T. sei so etwas wie ein "Familienfreund" geworden.

Peter F. empfand ihn als "nette Person", was diesen aber nicht davon abhielt, sich mit der Frau seines Kunden bei Sex-Spielen zu vergnügen. Peter F. berichtet, dass er und seine Frau über eine Anzeige auf den Angeklagten gestoßen sind. Der 32-Jährige empfindet sich als pornosüchtig und wollte dagegen vorgehen. Deswegen habe er den 66-Jährigen kontaktiert.

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Karl T. konnte die Blutungen nicht stoppen

Zunächst versuchte Karl T. Nervenenden am Penis zu kappen, als das nicht half, ging er dazu über Hodensack und Vorhaut zu traktieren, um schließlich einen Teil des Penis zu amputieren. Da Karl T. die Blutung nicht stoppen konnte, musste sein Kunde ins Krankenhaus. Der Prozess wird fortgesetzt.

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