Prozess in München: 13-Jähriger von einem Bekannten missbraucht?

Prozess am Amtsgericht: Der Angeklagte (45) bestreitet die allermeisten Vorwürfe.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
3  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
An der Kreuzung der Nymphenburger Straße/Sandstraße: Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht sowie die Staatsanwaltschaft. (Archivbild)
An der Kreuzung der Nymphenburger Straße/Sandstraße: Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht sowie die Staatsanwaltschaft. (Archivbild) © Matthias Balk/dpa

München - Ines Tauscher will keine "Geheimverhandlung", deshalb wird zumindest für die Anklageverlesung die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen. Obwohl die Verteidigerin des Angeklagten Peter P. (Name geändert), genau dies beantragt hatte. Um die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten zu schützen, der als Kind selber Opfer von Missbrauch wurde und sich in Behandlung befindet.

Dem 45-Jährigen wird seitens der Ermittler unter anderem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. In einem Supermarkt soll er einen Buben (13) kennengelernt haben. Täter und Opfer sollen sich in der Folge immer wieder getroffen und Kontakt gehalten haben.

Sieben Fälle des sexuellen Missbrauchs

In den folgenden vier Monaten sei es dann zu sieben Fällen des sexuellen Missbrauchs gekommen. Tatorte waren laut Anklage unter anderem ein Park und das Kellerabteil der Moosacher Wohnung des 45-jährigen.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Doch ist das Amtsgericht für den Fall überhaupt zuständig? Die Richterin hat da so ihre Zweifel, kritisiert zu Prozessbeginn, dass die Staatsanwaltschaft nicht zum Landgericht angeklagt hat. Der Grund: Addiert man die Mindeststrafen der angeklagten Straftaten kommt man auf knapp vier Jahre Haft. Da bleibt nach oben wenig Spielraum für die Richterin, da das Amtsgericht nur Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren verhängen darf.

Verteidigung hofft auf Bewährungsstrafe

In einem langen Rechtsgespräch diskutieren die Prozessbeteiligten, ob das Verfahren abgekürzt werden kann. Doch Peter P. streitet mit einer Ausnahme alle Vorwürfe ab. Dementsprechend weit gehen die Strafvorstellungen von Anklägern und Verteidigung auseinander. Die Staatsanwältin geht ohne Geständnis von vier Jahren Haft aus. Die Verteidigung hofft auf eine Bewährungsstrafe.

Danach wird die Öffentlichkeit dann doch noch ausgeschlossen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
3 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • mausundkatz am 06.09.2022 10:25 Uhr / Bewertung:

    Sehr, sehr traurig, dass immer und immer wieder solche Monster nur geringste Strafen erhalten und deshalb immer und immer wieder grausamste Verbrechen begehen können.

  • gast100 am 06.09.2022 08:40 Uhr / Bewertung:

    Wozu Bewährungsstrafe?
    Solche Leute hören doch nicht auf.

  • tutwaszursache am 08.09.2022 10:17 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von gast100

    Dass sie durch eine Haftstrafe aufhören, bezweifle ich allerdings auch.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.