Prozess gegen Sextäter: Der Angeklagte schweigt

Einem wiederholt vorbestraften Sexualstraftäter droht nun wegen Missbrauchs einer Vierjährigen in einem Schlauchboot die Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte schwieg vor Gericht.
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Der Heimstettner See östlich von München: Hier kam es zu den Misshandlungen im Schlauchboot. Walter M. (kleines Bild) droht jetzt die Sicherungsverwahrung.
ho/th Der Heimstettner See östlich von München: Hier kam es zu den Misshandlungen im Schlauchboot. Walter M. (kleines Bild) droht jetzt die Sicherungsverwahrung.

Einem wiederholt vorbestraften Sexualstraftäter droht nun wegen Missbrauchs einer Vierjährigen in einem Schlauchboot die Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte schwieg am Montag vor dem Münchner Landgericht zum Schuldvorwurf.

München  –  Er war in erster Instanz von einer anderen Strafkammer zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob dieses Urteil auf. Die Staatsanwaltschaft hatte erfolglos eine Sicherungsverwahrung beantragt und war daher in Revision gegangen.

Der Angeklagte war im Mai 2011 mit dem Kind auf einen See hinaus gepaddelt, hatte seine Badehose heruntergezogen und sich von der Vierjährigen am Geschlechtsteil berühren lassen. Wegen solcher Übergriffe, oft ebenfalls im Schlauchboot, ist der 66-Jährige seit 1976 bereits siebenmal bestraft worden. Zuletzt wurde er zweimal wegen Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht verurteilt, unter der er seit 2004 stand.

 

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