Triebtäter soll für immer weggesperrt werden

Ein 67-Jähriger missbraucht Mädchen auf dem Heimstettner See. Nicht der erste Fall – bereits seit 1976 ist der Mann bei der Polizei aktenkundig. Ab Montag wird ihm vor dem Landgericht München der Prozess gemacht.
John Schneider |
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Der Heimstettner See östlich von München: Hier kam es zu den Misshandlungen im Schlauchboot. Walter M. (kleines Bild) droht jetzt die Sicherungsverwahrung.
ho/th Der Heimstettner See östlich von München: Hier kam es zu den Misshandlungen im Schlauchboot. Walter M. (kleines Bild) droht jetzt die Sicherungsverwahrung.

München - Der Fall hat im Mai 2011 ganz München geschockt: Eine Mutter erlaubt einem netten älteren und seriös wirkenden Herrn, mit ihrer vierjährigen Tochter im Schlauchboot auf den Heimstettener See rauszupaddeln. Doch bald merkt sie, dass etwas nicht stimmt. Sie holt das Kind zurück.

Einem Richter erzählt das Kind dann, dass der Mann im Schlauchboot seinen Penis entblößt hatte und es aufgefordert habe, ihn dort anzufassen. Als sich die Mutter dem Boot näherte, ließ der Mann von dem Kind ab. Walter M. erklärt im ersten Prozess 2012: „Mein Penis ist teilweise aus der Badeshorts gefallen.“

Der 67-Jährige wurde dafür zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Sicherungsverwahrung lehnte die Münchner Strafkammer damals allerdings ab. Und dies obwohl die Richter durchaus erkannten, dass Walter M. latent immer zum Missbrauch bereit ist.

Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Revision ein. Und der Bundesgerichtshof (BGH) gab den Anklägern Recht. Die Haftstrafe ist rechtskräftig – über die anschließende Sicherungsverwahrung aber muss ab dem heutigen Montag vor einer anderen Strafkammer neu verhandelt werden.

Der BGH bemängelte, dass die Sicherungsverwahrung nicht ausreichend vom Gericht geprüft worden sei. Schließlich ist Walter M. ein Wiederholungstäter. Immer benutzte er dieselbe Masche: Immer wieder holte er sein Schlauchboot raus, tat ganz unschuldig und lud dann Kinder ein, mit ihm über den See zu paddeln.

Bereits in den 80er Jahren hatte er es so geschafft, Kinder auf einem Baggersee bei Friedberg und am Feldmochinger See ins Boot zu locken und zu missbrauchen. Insgesamt weist er sechs einschlägige Vorverurteilungen auf.

Die erste datiert bereits aus dem Jahre 1976. Geholfen hat’s nichts. 2005 bekam er die Auflage, nach seiner erneuten Haftentlassung keinesfalls Orte aufzusuchen, die von Kindern frequentiert werden. Also Spielplätze, Sportplätze, Kindergärten, Schulen – oder Badeseen.

Auch gegen diese Weisung hatte Walter M. verstoßen. Und auch dieser Verstoß wird jetzt noch mal vor Gericht aufgearbeitet. Wenn aber auch die 10.Strafkammer in dem am heutigen Montag beginnenden Prozess zu dem Schluss kommen sollte, dass eine anschließende Sicherungsverwahrung nicht notwendig ist, kommt Walter M. spätestens im Februar 2016 frei. Dann hat er seine komplette Haftstrafe verbüßt. Das endgültige Urteil soll in knapp einem Monat am 6.Juni fallen.

 

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