Prozess gegen Couchsurfing-Vergewaltiger: Ankläger fordern zwölf Jahre Haft

Im Falle der vergewaltigten Couchsurferinnen wurden die Plädoyers verlesen. Zuvor gibt es noch eine große Überraschung: Der Angeklagte hatte Kontakt zu einem im Mai verurteilten Totschläger.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Angeklagte Daniel K. mit seinen Anwälten beim Prozessauftakt.
Daniel von Loeper Der Angeklagte Daniel K. mit seinen Anwälten beim Prozessauftakt.

München - Das Urteil im Fall des mutmaßlichen "Couchsurfing“-Vergewaltigers Daniel K. will Richterin Sigrun Brossardt am 20. November verkünden. Zuvor war es zum Tag der Plädoyers gekommen. Doch zuvor gab es noch eine unerwartete Wendung. Das Gericht verlas einen Brief des Totschlägers Robert B. an seine Frau.

Der Ungar hatte seine Schwester in deren Münchner Luxus-Wohnung erdrosselt und war im Mai zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. In der U-Haft lernte er den Angeklagten Daniel K. (40) kennen und fasste offenbar Vertrauen zu ihm. Jedenfalls gab er ihm einen Brief, den Daniel K. an die Ehefrau weiterleiten sollte. In dem Brief gestand Robert B., seine Schwester umgebracht zu haben.

Zwei Couchsurferinnen betäubt und vergewaltigt

Weil Daniel K. den Brief aber der Justiz übergab, erhoffen sich seine Verteidiger Steffen Lindberg und Nicolas Frühsorger eine Strafmilderung. Der Rechtsanwalt gab beim Prozessauftakt zu, zwei Frauen, die sich über das Portal "couchsurfing.com" bei ihm einquartiert hatten, betäubt und vergewaltigt zu haben. Auf "couchsurfing.com" können Privatpersonen Reisenden kostenlos einen Schlafplatz anbieten.

Er bereue seine Taten zutiefst, so der Angeklagte. Eines seiner Opfer hatte der Mann später geheiratet – es hatte nicht gewusst, dass er sich an ihm vergangen hatte, weil es während der Tat betäubt war. Durch den Hinweis einer dritten "Couchsurferin" wurde die Polizei auf Daniel K. aufmerksam. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Anwalts, fanden sich neben dem Werkzeug des Vergewaltigers auch 32.000 kinderpornografische Video- und Bilddateien.

Für die Plädoyers wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Geht es nach den Anklägern, muss sich Daniel K. auf zwölf Jahre Gefängnis gefasst machen. Außerdem beantragte die Staatsanwaltschaft den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung nach der Haft. Seine Verteidiger halten dreieinhalb Jahre Haft für ausreichend und wollen, dass ihr Mandant in der Psychiatrie untergebracht wird.

Lesen Sie hier: Polizei veröffentlicht Tat-Video - Sie wollten einen schlafenden Obdachlosen anzünden

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.