Prozess am Landgericht München: Pfleger missbraucht im Heim demente Frauen
Er habe erleichtert gewirkt, erinnert sich der Planegger Polizist an den Februartag im vergangenen Jahr, als Peter T. (Name geändert) auf der Wache auftauchte.
Der 58-Jährige hatte eine Reisetasche mit Klamotten dabei. Er wusste, dass er nicht mehr so bald nach Hause zu seiner Frau zurückkehren würde. Nicht wenn er erzählen würde, was ihn so bedrückte, nicht wenn er den Beamten berichten würde, dass er seine Position als Pflegehelfer in dem evangelischen Alten- und Pflegeheim dazu ausgenutzt hatte, um wehrlose alte Frauen sexuell zu missbrauchen und zu vergewaltigen.
Zwei Wochen nachdem er erwischt wurde, stellte sich der Pfleger der Polizei
Der 58-Jährige hatte seit 2009 in dem Planegger Pflegeheim gearbeitet. Am 24. Januar 2016 beobachtete eine Kollegin, wie der Altenpflegerhelfer eine 92-Jährige umarmte und küsste. Die demente Frau saß dabei mit entblößtem Oberkörper auf der Bettkante.
Die Kollegin meldete den Vorfall. Der Heimleiter konfrontierte Peter T. mit den Vorwürfen. Der habe zunächst entsetzt getan und gefragt, was das denn solle. Am nächsten Tag habe er aber ohne Umstände den Auflösungsvertrag unterschrieben, berichtet der Heimleiter im Zeugenstand.
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Peter T. wird klar gewesen sein, dass da strafrechtlich noch etwas nachkommen würde. Zwei Wochen später hielt er den Druck nicht mehr aus und stellte sich der Polizei. "Sowas habe ich noch nie erlebt", sagt der Polizist, der an diesem Tag Dienst auf der Wache hatte. Peter T. war offenbar selbst froh, dass das Versteckspiel ein Ende hatte.
Ein Opfer soll er vergewaltigt haben
Bei seiner Vernehmung auf der Wache gestand er nämlich nicht nur den Missbrauch der 92-Jährigen, sondern aus eigenem Antrieb noch viel schwerwiegendere Straftaten, die er zuvor im Heim begangen hatte. So soll er im Februar 2015 eine demenzkranke Frau (79) missbraucht haben. Sein Versuch, sie zu vergewaltigen scheiterte.
Ein halbes Jahr später verging er sich an einer 74-jährigen Patientin, die an eine Muskelerkrankung litt. Sie war weder psychisch noch körperlich in der Lage, sich gegen den Missbrauch zu wehren. Die Frau soll bei zwei Gelegenheiten von Peter T. auch noch vergewaltigt worden sein. Die Anklage lautet nach dem Geständnis daher auf sexuellen Missbrauch von widerstandsunfähigen, kranken und hilfsbedürftigen Personen.
Ein Urteil soll es am 21. Februar geben.