Prozess am Landgericht München - 33-Jähriger sticht mit Messer auf Kontrahenten ein

Prozess am Landgericht München: Ein Mann aus Karlsfeld muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München - Die beiden Streithähne kannten sich von früher. Jahre zuvor hatte es laut Anklage eine Auseinadersetzung gegeben, die Josef N. (33) am 30. März des vergangenen Jahres zum Anlass nahm, sein 26-jähriges Opfer zu attackieren.

Angeklagter drohte, Opfer umzubringen

Der Angeklagte war auf dem Heimweg in seine Karlsfelder Wohnung, als er das Opfer sah. Der 26-Jährige unterhielt sich gerade mit zwei Bekannten. Mit den Worten "Ah, du bist das. Mit dir habe ich eine Rechnung offen", sei Josef N. auf seinen Bekannten losgegangen. Dann habe er ihn wüst beschimpft und schließlich gedroht: "Du kannst froh sein, dass es noch hell ist und hier so viele Zeugen sind, sonst würde ich dich gleich umbringen! Du wirst schon noch sehen, ich werde wiederkommen und dich abstechen!"

N. verschwand kurz, kehrte fünf Minuten später aber wieder zurück. Laut Anklage kam er mit einem Messer in der rechten Hand, das er nach oben hielt, auf sein Opfer zu und versuchte zuzustechen. Doch der 26-Jährige konnte den Stich mit einem schnell ergriffenen Ast abwehren und ausweichen. Der Angeklagte versuchte, ein zweites Mal zuzustechen. Wieder wich sein Opfer aus, dann bekam der Angreifer von einem Augenzeugen einen Schlag auf den Kopf und floh.

Lesen Sie auch: Chiemgau - Mutmaßlicher Taliban gefasst

Josef N. erklärt vor Gericht, dass er das Messer erst im Lauf des Streits gezückt habe. Er sei auch weit genug von seinem Opfer entfernt gewesen, so dass keine Gefahr bestand. Der Prozess wird fortgesetzt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.