Polizist schießt Frau in den Bauch - aus Notwehr?

Das Opfer will ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro - mindestens.
John Schneider
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Der Polizist schießt auf die Frau - ob es Notwehr war, entscheidet nun das Gericht.
Der Polizist schießt auf die Frau - ob es Notwehr war, entscheidet nun das Gericht. © Oliver Berg/dpa/Symbolbild

München - Es ist ein schwerer Tag für Hanna F. (52, Name geändert). Im Justizpalast wird ihre Klage gegen den Freistaat verhandelt. Die Mutter zweier Kinder war im September 2020 von einer Polizeikugel in den Bauch getroffen worden. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 300.000 Euro. Als der Polizist, der damals geschossen hat, als Zeuge aussagt, fließen bei Hanna F. die Tränen.

Wie war es zu den dramatischen Szenen in dem Haus in Solln gekommen? Die Frau litt an jenem Abend unter Angstzuständen. Ein Arzt wurde gerufen. Der Mediziner war wegen Corona maskiert und wollte ihr eine Spritze geben. Das verängstigte sie noch mehr. Sie griff zu einem Messer, um ihn aus dem Haus zu bekommen. Der Arzt alarmierte die Polizei.

Schuss in Bauch - Frau verliert Niere 

Die Lage beruhigte sich zunächst. Doch dann griff die Frau erneut zum Messer und ging damit auf einen 30-jährigen Polizisten zu. Mehrmals forderte er sie auf, das Messer wegzulegen. "Noch einen Schritt und ich muss schießen", erinnert sich der 30-Jährige an seine Worte. Dann schoss er.

Das Projektil steckt noch in ihrem Körper, Hanna F. hat zudem unter anderem eine Niere verloren. Drei Mal musste sie auf den OP-Tisch. Psychisch hat sie sich nur langsam erholt.

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Die Kollegen des Schützen erklären, dass sie an seiner Stelle wohl auch geschossen hätten. Andere, "mindere Mittel" hätten die Frau nicht verlässlich stoppen können. Also Notwehr.

Das sieht auch das Gericht ähnlich. "Es ist kein leichter Tag, es ist kein leichter Fall", resümiert der Vorsitzende Richter Thomas Böx. Das Urteil kommt am 19. April.

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51 Kommentare
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  • Rudi B. am 09.03.2023 22:10 Uhr / Bewertung:

    Ich kenne das Schießtraining bei der Polizei nicht, aber auch als Bundeswehrreservist wußte ich auf 25m Entfernung wo ich die Mannscheibe treffen wollte.

  • Kaiser Jannick am 10.03.2023 13:23 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Rudi B.

    "Ich kenne das Schießtraining bei der Polizei nicht, aber auch als Bundeswehrreservist wußte ich auf 25m Entfernung wo ich die Mannscheibe treffen wollte."

    Eben, genau das ist das Problem, dass hier einige Foristen meinen/glauben/sich vorstellen können, aber de facto leider vom exakten Sachverhalt keine Ahnung haben.

    Weder kennen Sie rechtliche Voraussetzungen zum Gebrauch einer dienstlich gelieferten Schusswaffe und/oder zum dienstlich gelieferten Pfefferspray/Mehrzweckeinsatzstock. Noch haben Sie als BW-Reservist die strenge Vorauswahl mit 85% Nichtannahmequote und danach eine sehr qualifizierte 2 1/2 jährige Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt-Polizei bestanden. Von taktischen Schulungen und eigenen Erfahrungen zu derartigen Lagebildern ganz zu Schweigen.

    Sie können sicher sein, dass jeder Polizist seine Dienstwaffe nur im äußersten Notfall einsetzt, aber wenn es um das eigene Leben geht, ist Notwehr angesagt. Bei jedem Bürger und sogar, man glaubt es kaum, beim Polizisten!

  • Durchblicker am 09.03.2023 18:46 Uhr / Bewertung:

    Jetzt habe ich den Artikel 3x gelesen und frage mich, was den Autor bewogen hat, hinter die Überschrift ein Fragezeichen zu setzen. Was hätte der Polizist denn sonst tun sollen? Wenn jemand ein Messer in die Hand nimmt, egal ob Mann oder Frau, muss er/sie doch mit einem Schuss rechnen. Typisch für unsere Zeit, dass sie sogar noch klagt und 300.000 € will!

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