Polizist kniet nach Attacke am Isartor auf Mann: Urteil gegen Angreifer erwartet

Der Polizeieinsatz in München, bei dem ein Polizist auf dem Kopf und Hals eines Mannes gekniet haben soll, hatte für Schlagzeilen gesorgt. Am Donnerstag wird das Urteil gegen den Angeklagten erwartet, der zuvor mehrere Beamte attackiert haben soll.
AZ/dpa |
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Der Angeklagte verbirgt auf dem Weg zu seinem Platz im Verhandlungsraum sein Gesicht hinter einer Stofftasche. Der 54-Jährige muss sich unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten.
Der Angeklagte verbirgt auf dem Weg zu seinem Platz im Verhandlungsraum sein Gesicht hinter einer Stofftasche. Der 54-Jährige muss sich unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten. © Peter Kneffel/dpa

München - Im Prozess um einen Angriff eines S-Bahn-Passagiers auf Bundespolizisten wird am Donnerstagvormittag das Urteil erwartet.

Der 54-jährige Angeklagte soll im Februar 2020 mehrere Beamte nach einer Fahrkartenkontrolle attackiert haben. Der Vorfall hatte Schlagzeilen gemacht, weil sich ein Polizist beim Einsatz auf Kopf- und Halsregion des Angeklagten gekniet haben soll.

Großer Polizeieinsatz am Isartor

Laut Anklage hatte der Mann, der ein gültiges Ticket besaß, zunächst zwei Fahrscheinkontrolleure beleidigt. Nachdem diese mit ihm an der Station Isartor ausgestiegen waren und die Polizei riefen, sei der Fahrgast gewalttätig geworden. Beim Eintreffen der Bundespolizei sei es zu einer Rangelei gekommen. Der 54-Jährige habe zu Boden gebracht und von fünf Beamten festgehalten werden müssen. Unter anderem habe er einer Polizistin ins Gesicht geschlagen und in die Hand gebissen.

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Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen des Angriffs auf die Kontrolleure zwischenzeitlich ein. Beide hatten im Prozess zugegeben, den Fahrgast am Bahnsteig geschlagen zu haben. Er muss sich jedoch weiter wegen Körperverletzung, Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten.

Ermittlungen gegen Polizisten eingeleitet

Nachdem ein Video aus der Bodycam einer Polizistin öffentlich geworden war, hatte die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen gegen den Polizisten eingeleitet. Vor Gericht sagten mehrere der beteiligten Beamten, sie könnten sich nicht erinnern, ob der Kollege auf dem Hals gekniet habe.

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21 Kommentare
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  • Kadoffesalod am 06.11.2021 10:50 Uhr / Bewertung:

    Es ist über die Grenzen Bayerns hinaus bekannt, dass bei uns polizeilich zwar konsequent durchgegriffen wird, aber bei Kontrollen die Beamten der Landespolizei und auch die der Bundespolizei mit einer besonderen Gelassenheit agieren.

    Im Regelfall erfolgen Aufforderungen in der Art wie: "Grüß Gott ... bittschön zeigens mir mal Ihren Ausweis" oder, wenn es schon eine Vorgeschichte wie im o. g. Fall gibt: "Nua koan Schtress, jetzt schauma moi in Ruah wos los is. Hättn Sie für mi an Ausweis oda wos andas in dea Art dabei?"

    Wenn das Gegenüber dann trotzdem meint, aggressiv sein und vielleicht noch tätlich werden zu müssen, kann man ihm wirklich nicht mehr helfen. Jeder weiß bei uns, dass die Polizei niemals sagen wird, "na gut, dann lassen wir das Ganze, gehen Sie ruhig Ihres Weges." sondern die Maßnahme (Personalienfeststellung etc.) immer konsequent umsetzt.

  • Der wahre tscharlie am 04.11.2021 15:22 Uhr / Bewertung:

    "Vor Gericht sagten mehrere der beteiligten Beamten, sie könnten sich nicht erinnern, ob der Kollege auf dem Hals gekniet habe."

    Kollektive Erinnerungslücken? Sich nicht erinnern zu können ist immer noch besser, als was falsches zu sagen, oder sich eventuell dann zu widersprechen. ( Erfahrungswert aus der Verhandlung mit den beiden Kontrolleuren? )
    Vielleicht sollten sie die Polizisten das Video nochmal ansehen, denn normalerweise ist es ja so, insbesonders da es noch nicht solange her ist, dass die Erinnerung wieder aktiviert wird und ein Aha-Erlebnis eintritt.

    Die Polizei erwartet doch bei Vernehmungen auch, dass man sich an noch länger zurückliegende Sachen erinnern soll. Also, strengt bitte euer Gedächtnis etwas an.
    Und nochwas, ich kann auf dem Video immernoch keinen Angriff des Beschuldigten, der auf der Bank sitzt erkennen. Erst als er hochgezerrt wird, wehrt er sich. Ist ja wohl auch normal.

  • Kadoffesalod am 06.11.2021 12:22 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Wie häufig glauben Sie dass Bundespolizisten bei Einsätzen an Bahnhöfen etc. unmittelbaren Zwang anwenden müssen?

    Mit Schlichtung von Nachbarschaftsstreit, Ruhestörung, Verkehrskontrollen, Unfallaufnahmen etc. etc. haben Bundespolizisten im Bahnbereich selten bis nie zu tun.

    Dafür mit Personen, nach denen gefahndet wird, die sich im Bereich von Bahnhöfen als Dealer, Hehler, Schlepper, Taschendieb, Stressmacher etc. betätigen, die Züge und Bahnanlagen beschädigen, die ohne, ungültiger oder mit gefälschter Fahrkarte fahren u.s.w.

    An vielen Tagen wird so ein Bundespolizist nicht nur einen, sondern zwei oder drei Einsätze haben, bei denen aggressive und gewalttätige Leute mit unmittelbarem Zwang eingebremst werden müssen. Und bei noch mehr solchen Einsätzen ist er nicht aktiv beteiligt sondern nur am Rande der Maßnahmen dabei.

    Wie soll sich da einer an jeden Einsatz erinnern? Und das nach mehr als 1 1/2 Jahren?

    Erinnert sich eine Hebamme an jede schwere Geburt auch nach 1 1/2 Jahren?

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