Polizei muss Bewerberin mit Brustimplantaten einstellen
München – Das Münchner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch den Freistaat Bayern verpflichtet, eine Bewerberin zum Polizeivollzugsdienst einzustellen. Das Polizeipräsidium München hatte die Frau zunächst abgelehnt, weil sie sich im Februar 2015 aus kosmetischen Gründen die Brüste hatte machen lassen. Die Bewerberin stellte dagegen einen Eilantrag, dem gab der Verwaltungsrichter statt.
Die Münchner Polizei argumentierte damit, dass durch die Implantate die "gesundheitliche Eignung nicht mehr gegeben" sei. Insbesondere beim Selbstverteidigungstraining und bei gefährlichen Einsätzen seien Beschädigungen der Implantate zu befürchten. Die Wahrscheinlichkeit einer Frühpensionierung oder überdurchschnittlich hoher Ausfallzeiten sei einfach zu hoch.
Beschaffenheit und Platzierung der Implantate stellen kein Gesundheitsrisiko dar
Dieser Ansicht widersprach der vom Gericht zu Rate gezogene Facharzt, ein plastischer Chirurg, und bezeichnete die Argumentation des Polizeiarztes als zu pauschal. Die Bewerberin habe "schnittfeste, hochmoderne Implantate" bekommen. Außerdem seien diese unterhalb der Brustmuskulatur eingesetzt worden, stellten also kein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar.
Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Mindestens bis dahin darf die Bewerberin den Vorbereitungsdienst zum Vollzugsbeamten absolvieren.
Ähnliches Urteil bereits vor zweieinhalb Jahren in Berlin
Ein ähnliches Urteil hatte es bereits im März 2014 in Berlin gegeben. Dort hatte die Polizei eine Bewerberin mit Silikonbrüsten abgelehnt, weil diese angeblich nicht mit dem Tragen von Schutzwesten vereinbar seien. Das Oberverwaltungsgericht kassierte die Ablehnung, die Frau, die sonst rundum für den Polizeidienst geeignet war, musste eingestellt werden.
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