Gericht: Auch Frauen mit Brustimplantaten dürfen zur Polizei

Größer als die Polizei erlaubt? Nein! Polizeianwärterinnen mit Silikonbusen dürfen nicht wegen "gesundheitlicher Nichteignung" abgewiesen werden. Das entschied am Dienstag ein Gericht in Berlin.
AFP |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Brustimplantate sind kein Hindernis für den Polizeidienst, entschied das Oberverwaltungsgericht in Berlin.
dpa/picture-alliance Brustimplantate sind kein Hindernis für den Polizeidienst, entschied das Oberverwaltungsgericht in Berlin.

Berlin – Auch junge Frauen mit Brustimplantaten dürfen einer Gerichtsentscheidung zufolge Polizistinnen werden. Typische Polizeieinsätze und das Tragen von Schutzwesten gefährdeten Frauen mit Brustimplantaten nicht höher als Bewerberinnen ohne Implantate, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. (Az. VG 7 K 117.13)

Dem Gericht zufolge ist es "nicht überwiegend wahrscheinlich", dass die Brustimplantate der Bewerberin zu "einer Frühpensionierung oder langen Erkrankungszeiten" führen. Solche Folgen seien aber laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Voraussetzung dafür, dass Bewerbungen wegen "gesundheitlicher Nichteignung" abgelehnt werden dürften.

Die Klägerin hatte sich 2012 bei der Polizei beworben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließ das Gericht die eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.