Polizei erklärt Gründe für Böllerverbot in München

Am Dienstag haben die Münchner Polizei und das KVR das Feuerwerks- und Böllerverbot an Silvester offiziell gemacht. Der Grund für die beiden Allgemeinverfügungen sind vor allem Sicherheitsbedenken.
von  Michael Schleicher
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München - Nachdem es in den letzten Jahren an Silvester in München immer wieder zu Problemen mit Raketen und Böllern gekommen ist, macht die Stadt nun ernst: Ab diesem Jahr ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art in Teilen der Altstadt komplett verboten. Innerhalb des Mittleren Rings herrscht ein Böllerverbot. Grundlage dafür ist ein Stadtratsbeschluss von Ende Juli 2019.

Am Dienstag haben KVR-Chef Thomas Böhle und Polizei-Vizepräsident Norbert Radmacher die einschneidenden Silvester-Änderungen offiziell gemacht. Grundlage für das Verbot, das zwischen 21 Uhr am Silvesterabend und 2 Uhr am Neujahrsmorgen gilt, ist eine Gefahreneinschätzung des Polizeipräsidiums München.

Raketenverbot: Sicherheitsbedenken der Polizei

"Die Gefahreneinschätzung der Polizei zeigt eindrücklich, dass die Situation am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis zum Stachus nicht mehr länger verantwortet werden kann", so Böhle am Dienstag. "Die Kombination aus enger Bebauung, dicht gedrängten Menschen, Alkohol und Pyrotechnik führte dazu, dass man sich nicht mehr länger sicher sein konnte, den Jahreswechsel im Herzen Münchens unbeschadet zu überstehen. "Waagrecht gezielt in Menschenmengen hinein abgefeuerte Raketen waren in den vergangenen Jahren leider keine Seltenheit. Dieser konkreten Gefahr für öffentliche Sicherheit, Leben und Gesundheit soll das Feuerwerksverbot entgegenwirken."

Sowohl das Abbrennen und Abschießen als auch bereits das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen im besagten Gebiet ist untersagt. Ausnahmen sind hier Anwohner, die die Raketen und Böller in ihre Wohnung bringen wollen, um sie später in einem der erlaubten Bereiche zu zünden. Wer gegen die Regelung verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen. Rund 55 Verbotsschilder weisen vor der Silvesternacht in der Altstadt auf die neuen Regelungen hin.

Polizei-Vizepräsident Radmacher begründete das Verbot vor allem mit Erfahrungen aus den vergangenen Jahren. Das Polizeipräsidium habe am Marienplatz und in der Fußgängerzone "eine Steigerung an Feiernden" verzeichnen können. Waren es an Silvester 2017 noch 6.000 Personen, so waren es ein Jahr später bereits 8.000 Menschen im Herzen der Münchner Altstadt. "Wir haben gleichzeitig eine sehr große Dynamik feststellen müssen. Die Hälfte der Besucher ist innerhalb von einer Viertelstunde auf den Marienplatz geströmt", erklärt Radmacher.

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Zahlreiche Verletzungen durch gezündete Feuerwerkskörper

Der Vizepräsident spricht neben unabsichtlichen Vorkommnissen, etwa einer umgefallenen Flasche, in der sich die Rakete befunden hatte, auch von ganz bewussten Handlungen der Feiernden. Menschen, die laut Radmacher in unverantwortlicher Art und Weise handelten, "die Raketen in der Hand halten, quer auf andere und sich gegenseitig beschießen". In den letzten beiden Jahren häuften sich die Verletzungen während der Silvesterfeierlichkeiten. Radmacher nennt hier nur einige: Gehörsturz, Trommelfellriss, Hämatome, Hautabschürfungen, Augenverletzungen, Verbrennungen. Neben Feiernden wurden unter anderem auch Kinder und Polizisten mit Raketen beschossen und Böllern beworfen. "Wir können eigentlich von Glück sagen, dass bisher nicht mehr passiert ist."

Radmacher geht davon aus, dass die Dunkelziffer der Pyro-Vergehen sehr hoch ist. Auch weil die Polizei einige der Täter nicht identifizieren konnte. "Für uns war das auch nicht ganz einfach – vor allem wegen der Dunkelheit und der Rauchentwicklung", führt der Vizepräsident aus. Aufgrund der genannten Risiken "würde jeder vernünftige Mensch nicht auf die Idee kommen, entsprechende Pyrotechnik am Marienplatz abzufeuern. Den anderen ist es ab diesem Jahr verboten", so Radmacher.

Die Polizei wird mit einer erhöhten Präsenz vor Ort sein und während der Silvesterfeier in der Innenstadt vermehrt Kontrollen durchführen. Die Beamten werden von Mitarbeitern des Kommunalen Außendienstes (KAD) bei der Überwachung des Verbots unterstützt. Für ein generelles Feuerwerksverbot im gesamten Stadtgebiet gibt es übrigens keine Rechtsgrundlage. "Die rechtlichen Vorgaben sind weitesgehend ausgeschöpft", sagte Böhle dazu.

Karte: Hier gilt das Feuerwerksverbot in München

 

Lesen Sie hier den AZ-Kommentar zum Thema: Eine Frage der Durchsetzbarkeit

Lesen Sie hier den AZ-Kommentar zum Thema: Böllerverbot - Feuerwerk light

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